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Tauziehen um Stromleitungen

Eine Entscheidung bezüglich der umstrittenen Stromleitung für das Silikonwerk in Bakki bei Húsavík ist vorgestern vom Planungsausschuss des Skútustaðahreppur getroffen worden.

Der Ausschuss hat dem Stromversorger Landsnet endgültig erlaubt, die Stromleitung vom Krafla-Kraftwerk nach Norden zu ziehen, berichtet RÚV. Die isländische Umweltorganisation Landvernd hatte darauf bestanden, dass die Erlaubnis zurückgezogen wird, weil das Projekt gegen im vergangenen Jahr erlassene Umweltgesetze verstosse, welche empfindliche Lavafelder schützen sollen.

Landvernd hatte verlangt dass die Stromlinie anders verläuft und zum Teil unterirdisch verlegt wird.

Der Bezirksausschuss argumentierte, dass eine unterirdische Verlegung der Stromleitung niemals eine realistische Option gewesen sei. Das beantragte Projekt hingegen sei den Planungen gefolgt, welche durch ein Umweltgutachten geprüft worden seien.

Geltende Stromversorgungsregelungen ermöglichen es Gemeinden zudem sicherzustellen, dass Planungsentscheidungen keine Projekte behindern, die in einem Dreijahresstromersorgungsplan grünes Licht erhalten hatten. Dazu gehört auch das Krafla-Projekt. Das Lavafeld sei nur soviel wie nötig beschädigt worden. Im Umwletgesetz heisst es, dass Lavafelder nicht beschädigt werden dürfen, ausser es ist unbedingt notwendig.

Der Ausschuss argumentiert, dass grosse wirtschaftliche und soziale Interessen die Gründe für die Weiterführung des Projektes seien.

Landvernd zufolge muss der Hauptausschuss für Umweltfragen und natürliche Resourcen noch seine Zustimmung zu zwei Projekten an der Stromleitung geben, dort wo sie andere Bezirke berührt. Auch hätten zehn Prozent der Landbesitzer der durch ihr Land verlaufenden Stromleitung noch nicht ihre Zustimmung gegeben.

Der Bau einer anderen Stromleitung hingegen wurde gestoppt: an der Þeistareykirstromleitung, die vom Kraftwerk in Þeistareykir nach Bakki führen soll, darf vorerst nicht weitergearbeitet werden. Der Ausschuss argumentierte hier, dass die Gemeinde Þingeyjarsveit nicht sichergestellt habe, dass die gesetzlichen Vorschriften für Flächennutzung und Naturschutz eingehalten werden. Daher sei es unausweichlich, die Betriebserlaubnis zurückzuziehen.

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