Das Bezirksgericht in Reykjavík fällte gestern sein Urteil in dem Prozess, den die Gewerkschaft der Akademiker, BHM, im letzten Monat gegen die isländische Regierung wegen der auf erzwungenen Streikgesetze angestrengt hatte.
Das Gericht urteilte, dass die Streikgesetze weder gegen die Verfassung verstießen noch illegal seien, und dass die Regierung die Freiheit hatte, sie auszuführen. Der BHM hatte geklagt, dass die Gesetzgebung einen Verfassungsbruch und Verstoß gegen die Menschenrechte darstelle, berichtet Vísir.
Am 11. Juni waren die Streiks von Gewerkschaftsmitgliedern des BHM (dem auch Tierärzte im Staatsdienst abgehören), sowie beim Krankenpflegepersonal per Gesetz untersagt worden. In der Folge wurde ein Schlichtungsverfahren anberaumt, welches nach dem 15. August stattfinden soll, wenn bis dahin keine Lösung gefunden wurde.
Derweil haben, wie vorauszusehen war, 88,4 Prozent aller Krankenschwestern den Tarifvertrag, der am 23. Juni ausgehandelt worden war, in einer Urabstimmung abgelehnt.
Eine große Mehrheit von 84,8 Prozent der Mitglieder der Krankenschwesterngewerkschaft hatten an dieser Abstimmung über den Tarifvertrag teilgenommen.
Auch nach hunderten von Kündigungen scheint es in dieser Krise, die das gesamte isländische Gesundheitswesen erfasst hat, kein Ende in Sicht zu sein.