Das Bezirksgericht in Reykjanes urteilte vorgestern, dass Axel Jóhannsson (25) wegen Geisteskrankheit nicht schuldfähig gewesen ist, als er im Mai 2011 die Mutter seines Kindes im Freizeitpark Heiðmörk in der Nähe von Reykjavík ermordete.
Heiðmörk. Themenfoto: ESA.
Jóhannsson wurde wegen der Schwere seiner Erkrankung und zum Wohle der öffentlichen Sicherheit in in die Sicherheitsverwahrung einer geeigneten Institution überstellt, berichtet das Morgunblaðið.
Dem Mann war zur Last gelegt worden, dass er seine 21-jährige Partnerin mit seinen Händen und dem Sicherheitsgurt des Autos zu Tode gewürgt hatte. Nach einem Bericht des Fréttablaðið hatte der kleinen Sohn während der Tat auf dem Rücksitz geschlafen.
Nach der Tat brachte Jóhannsson erst den Sohn zu seinem Bruder. Danach fuhr er die im Kofferraum lagernde Leiche zum Krankenhaus Landsspítali, wo er sie dem Personal selber zeigte.
Im psychiatrischen Gutachten heißt es, dass der Mann an einer schweren Form von Schizophrenie leidet. Er habe seit Jahren auch Zeichen von Psychosen gezeigt. Die Rede ist von Stimmen, die ihm die Tötung seiner Partnerin befohlen hätten.
Fréttablaðið berichtet, dass der Mann oft Stimmen gehört habe, die ihm befahlen, sich selber und andere Menschen zu verletzen.
Kurz vor dem Mord hatte er sich selbst aus der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses entlassen. Das war möglich gewesen, weil er sich freiwillig in die stationäre Behandlung begeben hatte. Er hatte zuvor seinem Arzt gesagt, dass er seine Medikation abgesetzt hätte und sich nun besser fühle.
Nach dem Urteil muss Axel seinem Sohn 6,2 Mio ISK (39.000 EUR) und den Eltern der Toten 3,5 Mio. ISK (22.000 EUR) Schmerzensgeld zahlen, sowie sämtliche Gerichtskosten tragen.
DT