Der Schmied, der vergangene Woche für eine Hufkorrektur nach Island eingeflogen worden war, hat die Regeln für den Import von benutztem Pferdezubehör verletzt, berichtet eidfaxi.is.
Benutztes Schmiedewerkzeug darf nicht eingeführt werden. Foto: Dagmar Trodler
Stephen O’Grady, der sich in den USA als Tierarzt und Schmied einen Namen gemacht hat, war nur für den Hengst Blysfari frá Fremri-Hálsi eingeflogen worden. Blysfaris Vorderhuf wies eine Hornspalte auf, die durch herkömmliche Maßnahmen offenbar nicht in den Griff zu bekommen war.
Nach seiner Abreise wurde bekannt, daß der Schmied mit seinem Arbeitszubehör – Lederschürze, Schuhe und Hufbearbeitungswerkzeug – nach Island eingereist war.
Der Hof, wo sich das Pferd befand, wurde vom Bezirksveterinär für vier Wochen unter Quarantäne gestellt. Kein Pferd darf den Hof ohne Zustimmung des Veterinärs verlassen, alle Pferde dort stehen unter medizinischer Beobachtung.
Die Veterinäraufsichtsbehörde MAST veröffenlichte auf ihrer Webseite aus dem Anlaß einmal mehr die Regeln zur Einfuhr von benutztem Pferdezubehör.
Verboten sind demnach jegliches benuztes Reitzubehör rund ums Pferd, Reithandschuhe, nicht desinfizierte Reitkleidung sowie landwirtschaftliche Gerätschaften, zu denen auch Schmiedewerkzeug gehören.
Schuhe und Helme sollen nach einer gründlichen mechanischen Seifensäuberung fünf Tage vor der Einreise nach Island zusätzlich mit dem Desinfektionsmittel Virkon chemisch gereinigt werden. Reitkleidung soll gewaschen oder chemisch gereinigt werden.
Benutzte Lederkleidung ist ebenso wie Sattelzeug ausgenommen und generell nicht zur Einfuhr nach Island gestattet.
Alle Maßnahmen sollen vor der Einreise nach Island erfolgen. Das Tiefkühlen von Zubehör ist keine ausreichende Desinfizierung und daher nicht erlaubt.
Die Ausrüstung soll im Internationalen Flughafen von Keflavík im roten Zollbereich vorgezeigt werden. Hier ist gegen Zahlung einer Gebühr ebenfalls eine Desinfizierung möglich.
DT