Das Parlamentsmitglied Þráinn Bertelsson hat den Vorsitzenden des parlamentarischen Kommitees Björgvin G. Sigurðsson aufgefordert, das Diffamierungsgesetz zu revidieren, wenn das Parlament nach der Sommerpause im Herbst wieder zusammentrifft, berichtet ruv.is.
Alþingi, das isländische Parlament. Copyright Icelandic Photo Agency.
Die Journalistinnen Erla Hlynsdóttir und Björk Eiðsdóttir, tätig für die Zeitschriften DV und Vikan, waren von den Inhabern zweier Stripclubs in der Hauptstadt der Diffamierung bezichtigt worden, nachdem sie Quellen zitiert hatten, dass in diesen Clubs illegale Machenschaften vor sich gehen. Die beiden Journalistinnen hatten ihren Fall im Jahr 2009 vor dem Obersten Gerichtshof Islands verloren und sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt, wo sie schließlich recht bekamen, weil gegen Artikel Zehn der europäischen Konvention für Menschenrechte verstoßen worden war, der sich mit der Redefreiheit befasst.
Der Isländische Staat musste Björk fast 6 Mio. ISK (38.000 EUR) und Erla 3,5 Mio. ISK (22.200 EUR) Schadensersatz zahlen.
DT