Regierung soll wegen Streikverbots vor Gericht Skip to content

Regierung soll wegen Streikverbots vor Gericht

Nachdem das isländische Parlament Alþingi am Samstag einen Gesetzentwurf zur Beendigung der Streiks von Akademikerverband BHM und dem Krankenschwesternverband FÍH beschlossen hatte, kündigte der BHM nun seine Absicht an, die Regierung vor Gericht zu bringen.

“Mit diesem Entwurf erlässt die Regierung ein Gesetz zu Tarifverhandlungen, an denen sie selber beteiligt ist.” steht in der Ankündigung zu lesen. In einer gemeinsamen Erklärung von BHM und FÍH vom Freitag heisst es, die Regierung verletze die verfassungsmässig geschützten Rechte der Gewerkschaften.

Þórunn Sveinbjarnardóttir, die Vorsitzende des BHM und Ólafur S. Skúlason, der Vorsitzende des FÍH, lasen die Erklärung laut vor einer Menschenmenge vor, die sich auf dem Austurvöllur versammelt hatte, um gegen die Gesetzentwurf zu protestieren. Die Erklärung, in welcher die Abgordneten dazu aufgerufen wurden, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen, wurde dann an Einar K. Guðfinnsson, den Präsidenten den Alþingi übergeben.

Dennoch wurde das Gesetz am Samstag mit 30 gegen 19 Stimmen angenommen. 14 Parlamentsmitglieder waren nicht anwesend.

In der Folge hat nun der BHM angekündigt, die Regierung vor Gericht zu bringen wegen Verletzung der verfassungsmässigen Rechte der Gewerkschaftsmitglieder sowie wegen Verstosses gegen die Europäische Menschenrechtskonvention durch das Gesetz vom Samstag, berichtet visir.is

In der Erklärung wurde auch das Verhalten der Regierung während der vergangenen Monate scharf kritisiert.

“Anstatt mit dem BHM zu verhandeln hat die Regierung die Gewerkschaft vor Gericht gebracht mit der Absicht, die geplanten Streiks per Gesetz zu beenden. Dieses Ansinnen wurde vom Arbeitsgericht zurückgewiesen. Über 24 Verhandlungstermine mit dem staatlichen Tarifverhandlungsbevollmächtigten hinweg sind die Regierungsvertreter keinen Zoll weit vom Eingangsangebot des isländischen Arbeitgeberverbandes SA gewichen.”

Die Juraprofessorin Lára V. Júlíusdóttir nannte die Entscheidung des BHM “vollkommen logisch” im Hinblick auf die Tatsache, dass die Regierung in diesem Fall nicht die Legislative ausübt, also Gesetze erlässt, sondern Verhandlungspartner in der Tarifauseinandersetzung ist.

“Eine andere fragwürdige Sache mit diesen Gesetzen ist, dass sie auch mehrere Untergewerkschaften des BHM betreffen, die nicht in Streik getreten sind.” sagte Lára visir gegenüber. Damit untersage das Gesetz den Gewerkschaften einen Streik, die noch gar nicht in Streik getreten sind, was die Legitimität der Gewerkschaft in Frage stelle.

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