Pferdeschutzgesetz in Kraft getreten Skip to content

Pferdeschutzgesetz in Kraft getreten

Mit dem 16. Oktober ist in Island ein detailliertes Pferdeschutzgesetz in Kraft getreten, schreibt die Veterinäraufsichtsbehörde auf ihrer Webseite. Seit dem 1. Januar diesen Jahres galt bereits ein neues Tierschutzgesetz, welches noch um Einselheiten ergänzt werden musste.

Hier ist der Wortlaut des Gesetzes zu finden.

Einige Punkte aus dem Inhalt seien hier zusammengestellt:

Pg 6 In jedem Stall muss es Ruhezonen für die Pferde geben. Sichtkontakt mit anderen Pferden muss gewährleistet sein, Strombänder sind verboten. Pferde müssen mindestens eine Stunde am Tag Freilauf haben, die Haltung alleine im Stall oder auf einer Wiese ist ausser in kurzen Ausnahmefällen nicht gestattet, bei Hengsten nur zeitweise erlaubt.

Pg 7 Es ist verboten, Pferde zu prügeln oder schlecht zu behandeln (dazu gehört laut mast.is auch, die Blutzufuhr zum Kopf abzuschnüren, Pferde zu Boden zu werfen oder sie mit Stromstössen zu traktieren)

Pg 8 Der Reiter trägt die volle Verantwortung für sein Pferd und die Ausrüstung, welche dem Pferd passen muss. In Reitschulen und Pferdeverleihen soll zu Kontrollzwecken Buch über den Einsatz des Pferdes geführt werden.

Pg 9 Im Training dürfen keine Ausrüstungsgegenstände verwendet werden,die dem Pferd Schaden zufügen oder es ängstigen. Pferde dürfen nicht mit unnachgiebigem Material ausgebunden werden oder sonstwie zur Unterwerfung verschnürt werden. Die Islandstange mit Zungenfreiheit ist auf allen Turnieren und Zuchtschauen verboten.

Pferde sollen in einem guten Gesundheits- und Trainingszustand zum Turnier kommen.

Die Lautstärke der Turniermusik darf nicht über eine Grenze hinausgehen.

Pg10 Pferde müssen mindestens zweimal am Tag gefüttert werden, pro Pferd muss mindestens 4 Kilo Rauhfutter gefüttert werden. Sie dürfen nicht länger als 6 Stunden ohne Wasser und nicht länger als 14 Stunden ohne Rauhfutter sein. Eine Stute mit Fohlen bei Fuss darf nicht länger als 2 Stunden ohne Wasser und Futter sein. Futter darf nicht verdorben sein.

In der Zeit vom 1. Juni bis 1. Oktober müssen Pferde mindestens 2 Monate Zugang zu einer Weide haben.

Die Körperfülle wird in drei Stufen eingeteilt, ein Reitpferd soll die Stufe 3 haben. Ein Ernährungszustand unter Stufe 2 gilt als schlechte Behandlung. Ein Ernährungszustand über 4,5 soll ebenfalls vermieden werden. Es ist verboten, ein Pferd hungern zu lassen, um einen Ernährungszustand zu erreichen.

Gruppen von 40 Pferden und mehr müssen in Futtergruppen organisiert werden.

Pg 15 Die Boxen im Stall müssen gross genug sein, dass sich das Pferd drehen und ablegen kann. Stuten zum Abfohlen muss mindestens 8 qm und Einzelfütterung bereitgestellt werden. Die Ständerhaltung ist nur stundenweise erlaubt, insgesamt darf ein Pferd nur fünf Tage im Ständer oder in der Box angebunden sein. Boxen müssen mit Gummimatten o.ä. ausgelegt sein und täglich gemistet werden. Tageslicht und Belüftung im Stall müssen gewährleistet sein. Es ist nicht gestattet, die Pferde ständigem Lärm auszusetzen, (60 db im Stall, 90 db am Turnier)

Pg 16 Die Einrichtung von Stall und Weide muss sicher und verletzungssicher sein.

Pg 17 Jedes einzelne im Stall gehaltene Pferd muss mindestens 20 qm Paddock zur Verfügung haben. Ein Paddock darf insgesamt nicht kleiner als 100 qm sein und an der schmalsten Stelle nicht kleiner als 5 Meter. Die Masse laut Anhang sind bei jedem Neubau zu berücksichtigen.

Pg 18 Pferde auf der Weide müssen einen natürlichen oder künstlichen Wetterschutz haben, der gross genug ist dass alle Pferde der Gruppe Platz finden.

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