Nachdem der offene Brief von Reitmeisterin Mette Manseth zur Aufhebung des Verbots von gebrochenen Islandgebissen mit Zungenfreiheit durch die FEIF in der vergangenen Woche die Runde durch die Islandpferdewelt gemacht hat, antworten Vorstand und Sportausschuss der FEIF nun ihrerseits mit einem offenen Brief.
“Liebe Freunde des Islandpferdes,
Das Wohlergehen des Pferdes im Blick haben, das ist die Mission der FEIF – und unser Ziel ist es, das Wohlergehen des Pferdes in allem was wir tun an erste Stelle zu setzen. Wir glauben, dass Überlegungen über das Wohl des Pferdes nicht auf bestimmte Gebisse begrenzt sind, sondern viel weiter gehen.. Der Fokus der Debatte sollte darauf gelegt werden, Maulverletzungen weniger zu dulden, ganz gleich, welches Gebiss benutzt wird.
Nachdem der Zustand von Pferdemäulern und Maulkontrollen in den verschiedenen integrierten Formen in allen FEIF Mitgliedsländern zwei Jahre lang geprüft worden war, hat der Sportausschuss der FEIF das Thema Gebiss mit Zungenfreiheit erneut auf den Tisch gelegt.
Die zur Debatte stehenden isländischen Gebisse hatten sich seit dem Jahr 2015 auf der Liste der verbotenen Ausrüstungsgegenstände befunden, unterstützend zu der in Island gefallenen Entscheidung, jegliche Hebelgebisse mit Zungenfreiheit zu verbieten. Alle Hebelgebisse mit Ausnahme des isländischen Gebisses waren weiterhin in sportlichen Wettkämpfen erlaubt.
Im Oktober 2017 entschied der Sportausschuss der FEIF, das Verbot für die isländischen Gebisse mit Zungenfreiheit aufzuheben, da Kontrollen während der vergangenen zwei Jahre keine ausreichende Grundlage boten, die Gruppe der Hebelgebisse mit Zungenfreiheit generell zu verbieten.
Zeitgleich zur Aufhebung des Verbots überlegte man, die Anzahl der Maulkontrollen zu ehöhen und sich noch mehr für eine gute Benutzung [der Gebisse] einzusetzen
Es gibt Hinweise darauf, dass viele Maulverletzungen in Verbindung mit bestimmten Gebissen auftreten, die in der falschen Grösse gewählt wurden oder nicht korrekt im Maul des Pferdes liegen.
Eine Gebissart zu stigmatisieren bringt uns für dieses Problem nicht weiter. Es kann sehr effektiv angegangen werden, indem man die Anzahl der Maulkontrollen erhöht und positive Funde noch mehr bestraft.
Bei allen Überlegungen, ob man Ausrüstungsgegenstände verbietet, müssen wir zu Anfang davon ausgehen, dass der Ausrüstungsgegenstand korrekt verwendet wird. Im Fall der Gebisse beinhaltet dies folgende Kontrollen:
•Hat das Gebiss die korrekte Grösse?
•Liegt das Gebiss korrekt im Maul des Pferdes?
•Ist die Kette/Riemen (wenn vorhanden) korrekt verschnallt?
•Sind die Zügel an der richtigen Stelle eingehakt?
•Hat der Reiter die nötige Erfahrung für den Gebrauch des Gebisses?
•Ist das Pferd ausreichend trainiert für den Gebrauch des Gebisses?
Wenn all diese Annahmen zufriedenstellend ausfallen, wird die Entscheidung über ein eventuelles Verbot auf der Grundlage erfolgen, ob es möglich ist, den Ausrüstrungsgegenstand zu beutzen, ohne dem Pferd Schaden zuzufügen oder sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Alle Reiter und Funktionäre haben eine Verpflichtung, die Auswirkungen des Gebisses auf das Maul zu überwachen, und nicht nur die Qualität einer Vorstellung, ganz gleich ob ein besonderes Gebiss auf der Liste der verbotenen Ausrüstungsgegenstände steht oder nicht.
Dem Wohl des Pferdes wird am ehesten dadurch gedient, dass man das Bewusstsein für die Wichtigkeit von Maulkontrollen erhöht und die Toleranz für “kleine” Verletzungen schmälert.
Die FEIF ist die gemeinsame Stimme der Mitgliedsvereinigungen. Wenn die Mitgliedsvereinigungen glauben, es sei wichtig, ein Gebiss auf der Liste der verbotenen Ausrüstungsgegenstände zu haben, dann ist der richtige Weg dafür, einen Antrag zu stellen und ihn zur Abstimmung auf der jährlichen Tagung des Sportausschusses einzureichen.
Wir begrüssen Ihre Einlage und freuen uns auf konstruktive Diskussionen und jegliche weitere Anliegen in Verbindung mit dem Wohle des Islandpferdes.
Der Sportausschuss und der Vorstand der FEIF