Der oberste Gerichtshof Islands hat am vergangenen Donnerstag die Entscheidung von Umweltministerin Svandís Svavarsdóttir, den Flurbereinigungsplan der beiden Distrikte Flóahreppur und Skeida- og Gnúpverjahreppur abzulehnen, für nicht rechtens erklärt.
Der Plan dient dazu, das geplante Wasserkraftwerk oberhalb des Urridafoss vorzubereiten und war von Svavardóttir bereits vor über einem Jahr zurückgewiesen worden.
Mit ihrer Weigerung hatte die Ministerin den Baubeginn dreier Kraftwerke (Urridafoss, Holt, Hvammur) an der unteren Thjórsá blockiert. Alle drei sind vollständig geplant und fertig zur Ausschreibung, berichtet visir.is.
Die Ministerin lehnte die Flurpläne ab, weil das nationale Energieunternehmen Landsvirkjun die Kosten für die Planungsarbeit der Kommunen übernommen hatte.
Die Kommunalverwaltung von Flóahreppur akzeptierten die ministerliche Entscheidung zum Urridafoss-Kraftwerk nicht und nannten es politisch motiviert und unprofessionell.
Flóahreppur gewann den Fall im vergangenen Herbst vor dem Bezirksgericht. Der Oberste Gerichtshof hat dieses Urteil nun bestätigt. Alle fünf Richter waren sich in ihrer Entscheidung einig.
Óskar Sigurdsson, der Anwalt des Bezirks Flóahreppur, bezeichnete die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs als Armutszeugnis für die Arbeit der Ministerin. „Ich schätze, sie wird den Flurplan in den kommenden Tagen freigeben.“
Der Geschäftsführer von Landsvirkjun Hördur Arnarson machte Svavarsdóttir dafür verantwortlich, durch ihre Blockadepolitik die Verhandlungen mit ausländischen Energieinteressenten erschwert zu haben. Ihre Entscheidung hätten ökonomische Entwicklungen um ein bis zwei Jahre verzögert.
DT