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Neues Tierschutzgesetz in Island

Am 1. Januar 2014 wird in Island ein neues, erweitertes Tierschutzgesetz in Kraft treten, welches auch die Ausrüstung und das Training von Pferden betrifft.

In der Präambel des Gesetzes heißt es:
“Zweck dieses Gesetzes ist es, das Wohlergehen der Tiere zu fördern, in dem Sinne, dass sie frei von Unwohlsein, Hunger und Durst, Angst und Leiden, Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten sind, da es sich bei Tieren um fühlende Mitgeschöpfe handelt. Darüber hinaus ist Ziel des Gesetzes, dass sie ihr natürliches Verhalten so normal wie möglich zu zeigen können.“

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Foto: Dagmar Trodler

In Artikel 15 a. wird ausdrücklich verboten „Kraft oder Ausdauer eines Tieres zu überfordern”, sowie in 15 g: „das Tier auf ähnliche Weise zu quälen“.

Art. 17 befasst sich mit dem Training, Schauen, Turnieren u.ä.:

„Jeder, der ein Tier ausbildet, es im Turnier oder in der Schau o.ä. zeigt, muss sichergehen, daß:
a) das Tier die körperliche Gesundheit und die entsprechende Ausbildung erhalten hat
b) das Tier nicht mit Medikamenten behandelt wurde, die Krankheitssymptome unterdrücken oder die Leistung in einer Weise steigern, daß es seinem Wohlergehen nicht zuträglich ist
c) dem Tier keine Behandlung widerfahren ist, welches ihm Schaden zufügt oder unnötige Angst einjagt.
Der Minister ist befugt, weitere Vorschriften innerhalb des Gesetzes zu erlassen.”
Art. 32 besagt:
“Wer auch immer Tiere hält, ist verantwortlich dafür, daß Arbeitsabläufe, Geräte, Werkzeug und jedwege Ausrüstung, die im Umgang mit dem Tier benutzt werden, nicht gegen das Wohlergehen des Tieres verstößt.
Wer auch immer in Arbeitsabläufe der Tierhaltung einweist, oder Geräte, Werkzeuge und jedwege Ausrüstung die Tierhaltung betreffend verteilt, trägt Verantwortung dafür, daß sie nicht gegen das Wohlergehen der Tiere verstoßen.
Der Minister erläßt Vorschriften zu Verboten oder Begrenzungen im Bezug auf die Verteilung von Arbeitsmethoden, Geräten, Werkzeugen und jedweger Ausrüstung.
Der Minister ist des weiteren befugt, weitere Ausführungen zu Gutachten und Tests zu erlassen.”
Damit wird Island zum ersten Mal die Möglichkeit haben, gegen tierschutzrelevante Methoden vorzugehen. Bevor das Gesetz am 1. Januar in Kraft tritt, ist jedoch noch Arbeit nötig.

Sigurborg Daðadóttir, die leitende Tierärztin der Veterinäraufsichtsbehörde MAST, erklärt: „Derzeit wird das Regelwerk zum Tierschutz bei Pferden überprüft. Geplant ist, daß das Landwirtschaftsministerium seine Ausführungen präsentiert, sobald das Gesetz in Kraft tritt (1. Januar 2014). In der neuen Gesetzgebung wird es nähere Ausführungen dazu geben, was einem Pferd Schaden zufügt. Wir müssen nun abwarten, was in diesen Ausführungen zu lesen steht.“

Das Procedere selbst ist jedoch schon definiert, erklärte sie: „Der leitende Tierarzt der Veterinäraufsichtsbehörde MAST ist verantwortlich für die Kontrolle des Tierschutzes.

Wenn ein Sachverhalt nicht durch das Gesetz geklärt werden kann, entscheidet der leitende Tierarzt. Gegen die Beschluß des leitenden Tierarztes kann jederzeit beim Ministerium Berufung eingelegt werden, welches dann entscheidet, ob der Tierarzt zu recht entschieden hat oder nicht.“

Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie hier.

DT

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