Karl Olgeir Olgeirsson und Sigríður Eyrún Friðriksdóttir sprachen vorgestern bei RÚVs Nachrichtensendung Kastljós über den Tod ihres neugeborenen Sohnes Nói Hrafn am 8. Januar 2015. Sein Tod wurde durch eine Reihe von Fehlern im Landes- und Universitätsklinikum Landspítali in Reykjavík verursacht.
Anfang Januar 2015 begann die Geburt nach 42-wöchiger Schwangerschaft ganz normal, endete aber damit, dass der Junge per Saugglockenentbindung (Vakuumextraktion) entbunden werden musste. Aufgrund Sauerstoffmangels erlitt Nói Hrafn Gehirnschäden. Eine Wiederbelebung glückte zwar, doch fünf Tage nach der Geburt verstarb der Säugling.
Karl und Sigríður haben das Gefühl, niemand habe auf sie gehört. Wiederholt hätten sie um die Konsultation durch einen Spezialisten für Kaiserschnitt-Geburten gebeten.
Im Mai 2015 reichte das Paar Beschwerde bei der Gesundheitsbehörde ein. „Dies ist ein Fall von Fahrlässigkeit und Fehlern von im Gesundheitswesen Beschäftigten, die irreversible Hirnschäden und den Tod des Jungen verursachten. Darüber hinaus zeigten die Mitarbeiter den Eltern gegenüber unziemliches Verhalten“, schlussfolgerte die Behörde in ihrem Bericht zu dem Fall.
Nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde handelten die Hebammen fahrlässig, als sie nicht früher auf die Signale des Wehenschreibers reagierten, die sieben bis acht Stunden einsetzten, bevor Nói Hrafn schließlich mit der Saugglocke entbunden wurde.
Der Bericht kommt auch zum Schluss, dass sofort, nachdem die Notsignale bemerkt wurden, ein Spezialist hinzugezogen hätte werden müssen, nicht erst fünf Stunden später. Der Spezialist indes wurde im Bericht dafür kritisiert, den Kreißsaal verlassen zu haben und dafür, die Situation unterschätzt zu haben.
„Der Spezialist kam zu uns und bat um Entschuldigung dafür, dass er gegangen ist“, sagte Karl bei Kastljós. „Er wünsche sich wirklich, dies nicht getan zu haben. [Stattdessen] geblieben zu sein.“
Sigríður erklärte, Nói Hrafn sei bei bester Gesundheit gewesen. „Er war bestens untersucht. … Es war nichts los mit ihm. Wenn ich die Hilfe erhalten hätte, die ich gebraucht hätte, um ihn zu gebären, würde er heute noch leben.“
Die Behörde und Landspítali sind uneinig darüber, ob es sich um einen Fall von Fahrlässigkeit handelt. Allerdings gibt die Klinik zu, dass Fehler gemacht wurden.
Laut Gesetz muss ein unerwarteter Todesfall in einer Gesundheitseinrichtung, bei dem möglich ist, dass es sich um einen Kunstfehler, Fahrlässigkeit oder Unfall handelt, der Gesundheitsbehörde und der Polizei gemeldet werden. Eine solche Meldung erfolgte indes nicht.
Lára V. Júlíusdóttir, die Anwältin von Karl Olgeir Olgeirsson und Sigríður Eyrún Friðriksdóttir reichte gestern wegen des Todes des kleinen Babyjungen Klage bei der Polizei ein, berichtet ruv.is.