Landbesitzer verlieren Fall zu Wasserrechten Skip to content

Landbesitzer verlieren Fall zu Wasserrechten

Der Oberste Gerichtshof von Island hat am Donnerstag sein Urteil bestätigt, dass die Landbesitzer der beiden Täler Jökulsá á Dal und Fljótsdalur keine zusätzlichen finanziellen Kompensationszahlungen in Bezug auf Wasserrechte für das ostisländische Wasserkraftwerks Kárahnjúkar erhalten sollen.

karahnjukar_psDer Kárahnjúkar Staudamm wird gebaut. Foto: Páll Stefánsson.

Der Streit um die Wasserrechte hatte acht Jahre gedauert. Ein unabhängiges Gremium hatte sich mit der Angelegenheit befasst und ermittelt, dass der Wert der Wasserrechte etwa 1,4 Prozent der Gesamtkosten des Wasserkraftwerks betrage, das sind etwa 96 Mio. EUR (1,54 Mrd. ISK) Im vergangenen Jahr hatte das Oberste Gericht in Ostisland die Zahlen für korrekt befunden.

Landbesitzer hatten die Schätzung als Skandal bezeichnet und ihre Fall vor den Obersten Gerichtshof gebracht, berichtet ruv.is.

Nach Angaben von mbl.is besitzen 61 Personen Wasserrechte an der Jökulsá á Dal.

Einem Bericht des nationalen Energieversorgers und Staudammbetreibers Landsvirkjun zufolge hatten die Landbesitzer 597 Mio EUR (96 Mrd. ISK) für die Wasserrechte am Kárahnjúkar verlangt. Das ist etwa der gleiche Betrag, auf den die Baukosten des Stadamms zur damaligen Zeit geschätzt wurden.

Der Oberste Gerichtshof hat nun die neuere Schätzung des Gremiums von 1,54 Mrd. ISK bestätigt.

DT

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