Gestern verabschiedete das isländische Parlament Alþingi ein von Innenministerin Ólöf Nordal vorgelegtes Gesetz, das wesentliche Änderungen im Justizsystem mit sich bringt.
Der Gesetzentwurf beinhaltete die Schaffung einer dritten juristischen Instanz; bislang fußt die Justiz auf Bezirksgerichten und dem Obersten Gerichtshof. Die künftig dritte und mittlere Ebene sind sogenannte Landesgerichte (Landsréttir).
Der Gesetzentwurf enthielt auch wesentliche Änderungen in der Gerichtsverwaltung. Mit 46 Stimmen wurde er einstimmig verabschiedet.
Mit der Einrichtung der neuen Gerichtsform werden die Staatsausgaben in den Jahren 2018 bis 2021 – verglichen mit denen des laufenden Jahres – um voraussichtlich ISK 109,7 Millionen (EUR 783.000) jährlich ansteigen.