Die Interessengemeinschaft der Hauseigentümer und die isländische Schuldnervereinigung haben zusammen mit schätzungsweise 1000 Einzelpersonen eine formale Klage an die ESA, die Überwachungsbehörde der EFTA geschickt.
Themenfoto: Páll Stefánsson.
Gegenstand der Klage sind die angeblichen Verletzungen europäischer Rechte im Bezug auf währungsgestützte Kredite durch den isländischen Staat.
„Wir hoffen, dass unser Fall in Europa gehört wird. In Island werden wir nicht gehört,“ teilte der Anwalt des Obersten Gerichts Björn Thorri Viktorsson, der die Gruppe vertritt, dem Fréttabladid mit.
Die Klage betrifft Judikative, Legislative wie Exekutive in Bezug auf Verletzung der Europäischen Direktive zum Verbraucherschutz.
In der heisst es unter anderem, dass Verbraucherverträge nicht so ergänzt werden dürfen, dass sie den Verbraucher zusätzlich belasten. Sie dürfen auch nicht unumkehrbar sein.
„Es geht darum, dass Leute riesige Zinsen auf diesen Krediten lasten haben, und das System reagiert damit, dass es ihnen nur einen Teil zurückgibt, nachdem diese Kredite für illegal erklärt wurden,“ erklärt Viktorsson.
Zwei nicht-isländische Verbraucher – einer aus Spanien und einer aus Deutschland – haben sich an der Klage beteiligt, weil sie mit solchen Krediten Grundbesitz in Island erworben hatten.
Die Europäische Kommission und der Präsident des Europaparlaments sind von der Klage unterrichtet und im Rahmen der Beitrittsverhandlungen Islands zur EU um Hilfe gebeten worden.
DT