Bragi Gudbrandsson, Leiter des Kinderschutzbüros der Regierung, sagte, es sei wichtig für die isländische Regierung Althingi, Gesetze, die die Überwachung von Sexualstraftätern ermöglichen, die die grösste Gefahr für Kinder darstellten, umzuschreiben.
Themenfoto: Páll Stefánsson.
„In Island gibt es nichts, das den Behörden gestattet, Sexualstraftäter zu überwachen, die ihre Strafe bereits verbüsst haben”, äusserte Gudbrandsson gegenüber Fréttabladid.
Das Kinderschutzbüro der Regierung schlug im vergangenen Jahr diesbezügliche Gesetzesänderungen vor, aber sie wurden vom Parlaments-Ausschuss für soziale Angelegenheiten nicht genehmigt.
Gudbrandsson wünscht sich, dass für Personen, die des sexuellen Missbrauchs von Kindern für schuldig befunden wurden, eine Risikobewertung durchgeführt wird.
„Diejenigen, bei denen weiterhin eine zu starke sexuelle Tendenz zu Kindern prognostiziert werde, sollten nach Abbüssen der Strafe weiterhin überwacht werden. In Grossbritannien oder den USA etwa habe sich das als sehr erfolgreich herausgestellt”, sagte Gudbrandsson.
Eine solche Änderung umfasse, dass solche Personen regelmässig aufgesucht werden, und dass sie bestimmte Auflagen erfüllen müssen, erläuterte Gudbrandsson.
„Sie dürfen beispielsweise nicht allein sein mit Kindern. Wenn sie das doch tun, wird das als Verstoss geahndet. Ihre Nachbarn könnten auch vor ihnen gewarnt werden”, meinte er.
Strenge Restriktionen seien im Falle einiger Täter notwendig, fügte Gudbrandsson an. „Viele versuchen, den Missbrauch von Kindern zu lassen, aber sie können es nicht, weil ihre Neigung zu stark ist. Es gibt Beispiele dafür, dass Täter eine Überwachung sogar begrüssen.”
Auch wenn eine solche Änderung die persönliche Freiheit einschränke, sei sie gerechtfertigt, fand Gudbrandsson. Die Interessen potenzieller Opfer würden schwerer wiegen.
„Ich glaube, es ist unser Recht, alles zu tun, was in unserer Macht steht, um Kinder davor zu beschützen, Opfer solcher Menschen zu werden. Eine solche Gesetzesänderung würde zukünftig auf jeden Fall viele Kinder schützen”, erklärte er.
„Wir könnten es so viel besser machen, wie auch der jüngste Fall zeigt”, sagte Gudbrandsson und bezog sich dabei auf einen Wiederholungstäter, der vergangene Woche verurteilt wurde, weil er jahrelang einen kleinen Jungen sexuell missbraucht hat.
„Dieser Mann hat fünf solcher Verbrechen in zehn Jahren begangen. Es zeigt uns, dass die Androhung von Strafe in diesem Fall keine Abschreckung war”, schloss Gudbrandsson.
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