Islands Parlament ist vorgestern ein Gesetzentwurf von Finanzminister Bjarni Benediktsson und Premierminister Sigurður Ingi Jóhannsson vorgelegt worden, welcher Massnahmen beinhaltet, um die Kapitalverkehrskontrollen sukzessive aufzuheben, berichtet RÚV. Die Kontrollen waren vor acht Jahren nach dem wirtschaftlichen Zusammenbruch eingeführt worden, um Spekulationsgeschäften und Geldwäsche einen Riegel vorzuschieben.
Wenn die vorgeschlagenen Massnahmen greifen, würden die meisten Bürger von den Kapitalverkehrskontrollen nicht mehr betroffen sein. Mit Beginn des neuen Jahres würde nur noch ein halbes Prozent oder etwa 800 Isländer, die mehr als 100 Mio. ISK besitzen, von den Beschränkungen betroffen sein.
Alle anderen könnten dann unter anderem ausländische Währung kaufen, ohne ein Flugticket ins Ausland vorlegen zu müssen, wie es bislang der Fall ist.
Auf einer Pressekonferenz vorgestern sagte Zentralbankchef Már Guðmundsson, die Bedingungen für eine Aufhebung der Kontrollen seien derzeit sehr günstig.
Unter anderem beinhaltet der Gesetzentwurf folgende Massnahmen:
Isländische Investitionen im Ausland sollen unbegrenzt möglich sein, benötigen jedoch eine Bestätigung durch die isländische Zentralbank.
Investitionen in finanzielle Unternehmungen einer ausländischen Währung sowie die Abzahlung von ausländischen Krediten wird bis zu einer bestimmten Grenze erlaubt sein.
Einzelpersonen dürfen pro Jahr eine Immobilie im Ausland erwerben, wobei der Preis der Immobilie oder Liegenschaft keine Rolle spielt.
Die Anforderungen für Isländer, ausländische Währung einzutauschen, sollen erleichtert werden.
Der Ankauf von ausländischer Währung für Reisen soll erleichtert werden.
Die isländische Zentralbank will um Erlaubnis ersuchen, mehr Informationen zu sammeln, um finanzielle und Preisstabilität bewerben zu können.