Der isländische Linguist Baldur Sigurðsson, der lange Jahre einen Sitz im Isländischen Namenskommitee innehatte, stellte klar, dass das Komitee keine willkürlichen Entscheidungen für oder wider eines Namens treffe und dass es einen guten Grund für die Ablehnung des Namens Blær für Frauen gebe.
Foto: Páll Stefánsson.
Auch wenn Blær in den Wörterbüchern als Frauenname existiere, steht er nicht in der offiziellen Liste der Frauennamen von 1991. „Seltene Namen und Namen wie etwa dieser, der nicht der Norm entspricht, wurden ausgelassen,“ sagte Baldur gegenüber RÚV.
Wenn nur ein oder zwei Personen einen Namen tragen, wurde dieser nicht notwendigerweise in die Liste aufgenommen – wie etwa in Blærs Fall, erklärte er. „Zu der Zeit gab es nur eine Frau mit diesem Namen, und drei oder vier Männer.“
Einige Jahre später wurde Blær schließlich als Männername offiziell registriert. „Danach konnte es nicht mehr verändert werden,“ sagt Baldur. Nach dem Gesetz dürfen eben nur Männer Männernamen tragen und Frauen weibliche Namen.
Entgegen allgemeiner Überzeugung nutze das Kommitee ihr Vetorecht bei Vornamen nur sehr selten um die Person zu schützen, die den fraglichen Namen tragen soll.
„Das Vetorecht [in solchen Fällen] ist wie eine Notbremse im Zug. In meiner Zeit im Komitee ist es niemals genutzt worden und ich kann mich insgesamt nur an einen einzigen Vorfall erinnern – als es um den Namen Satanía ging.“
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DT