Drei inhaftierte isländische Banker, die ihre Haftstrafen im Zusammenhang mit dem Al-Thani Fall absitzen, haben einen Brief an den Ombudsmann im Parlament geschrieben und sich über Gefängnisdirektor Páll Winkel beschwert, schreibt mbl.is
Die drei Banker sitzen ihre Haft im Gefängnis Kvíabryggja ab. Unter anderem missfiel den dreien, dass US-Filmregisseur Michael Moore Zutritt zum Gefängnis gewährt worden war, um sie während seines Islandaufenthaltes in 2015 zu filmen. Der Gefängnisdirektor hat bis zum 1. Februar Zeit, dem Ombudsmann eine verlangte Erklärung abzugeben.
In ihrem Brief vom 31. Dezember beschwerten sich die drei Gefangenen über vier Sachverhalte:
Als erstes steht Pálls Antwort an die Medien in Bezug auf die Gefangenen zur Debatte. Am 10. Oktober letzten Jahres hatte das Morgunblað angefragt, ob Gefangene in Kvíabryggja um Genehmigung ersucht hätten, Wein zum Essen zu erhalten. Páll Winkel hatte geantwortet: “Es ist von bestimmten Gefangenen um die Erlaubnis ersucht worden, bei besonderen Gelegenheiten Rotwein und andere alkoholische Getränke zu ihren Mahlzeiten konsumieren zu dürfen. Diese Gesuche sind natürlich abgelehnt worden.” Vísir zitiert Páll, er sei wegen der Weinanfrage von einer PR-Agentur kontaktiert worden.
Zum zweiten klagten die drei, dass Moores Filmcrew ohne ihr Wissen oder ihr Einverständnis zu Dreharbeiten in das Gefängnis gekommen sei und mit anderen Gefangenen über sie gesprochen habe. Die drei Al-Thani Gefangenen waren in ihren Zellen verblieben und nicht gefilmt worden, hatte RÚV berichtet.
Die dritte Klage bezieht sich auf Pálls Bemerkung im Fréttablað, wo er ihrer Ansicht nach andeutet, direkte und indirekte Bestechungsangebote erhalten zu haben. Im Bezug auf die Quellen der Bestechungen sagte er: “Ich rede nicht unbedingt über Personen, die mit der Wirtschaftskrise zu tun haben.” Die drei Gefangenen ereifern sich vor allem über die Tatsache, dass er Personen im Zusammenhang mit der Krise erwähnt.
Die vierte Klage bezieht sich auf Pálls Informationspolitik zu geplanten Reitstunden für die Banker, die am Ende abgesagt wurden.
Die inhaftierten Banker glauben, dass der Gefängnisdirektor eine Amtsverletzung begangen hat. Der Amtskodex verbietet das Nennen von Namen, das Besprechen von Privatangelegenheiten von Gefangenen, die nicht verhört werden, er verbietet das Fotografieren von Gefangenen, die sich nicht im Verhör befinden, ausser sie haben ihr Einverständnis dazu gegeben.
Páll Winkel hat bislang keine Stellungnahme abgegeben.