Auf der FEIF-Webseite stand am 7. November zu lesen:
“Nach einer zweijährigen Prüfung von Daten zur Mauluntersuchung hat der Sportausschuss das Verbot für die meisten Islandstangen mit Zungenfreiheit bei sportlichen Wettkämpfen wieder aufgehoben, weil eine klare Verbindung zwischen Hebelgebissen mit Zungenfreiheit und vermehrten Maulverletzungen nicht gefunden werden kann. Die Islandgebisse werden in die Kategorie der anderen Hebelgebisse (Dressurkandare, Pelham etc) geschoben, welche bereits in sportlichen Wettkämpfen erlaubt sind. Ein besonderes Islandgebiss verbleibt auf der Liste der verbotenen Ausrüstungsgegenstände.”
Gemeint ist die Islandstange mit Zungenfreiheit (siehe Titelfoto).
Die Liste der verbotenen Ausrüstungsgegenstände findet man hier.