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Einstweilige Verfügung gegen Nachrichtenmagazine

Die Konkursmasse von Íslandsbankis Vorgänger Glitnir, die Glitnir HoldCo ehf., hat eine einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung der Medien Stundin und Reykjavík Media ehf. aus Daten erwirkt, welche das private Geschäftsgebahren früherer Glitnir-Kunden betreffen. Die einstweilige Verfügung war dem Bezirksamtmann am vergangenen Freitag vorgelegt worden.

In einer Mitteilung heisst es, dass die Informationen, auf denen die Berichterstattung beruht, an das Bankgeheimnis gebunden seien. Die Verletzung des Bankgeheimnisses sei an die Finanzaufsichtsbehörde gemeldet worden.

Des weiteren habe Glitnir eine britische Anwaltskanzlei angeheuert, um ihre Interessen gegenüber der britischen Zeitung The Guardian zu wahren, welche ebenfalls Nachrichten aus den gleichen Informationsquellen in Zusammenarbeit mit Stundin und Reykjavík Media veröffentlicht hatte.

Die ersten Berichte, die aus diesen Daten veröffentlicht worden waren, betrafen Aktienverkäufe des amtierenden Ministerpräsidenten Bjarni Benediktsson wenige Tage vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch im Jahr 2008

Am Nachmittag gegen 16 Uhr war ein Vertreter des Bezirksamtmannes in den Büroräumen von Stundin erschienen und hatte die einstweilige Verfügung vorgelegt.

Stundins Chefredakteur Jón Trausti Reynisson sagte gegenüber RÚV, der Vertreter habe ausserdem verlangt, dass alle Nachrichten über den Ministerpräsidenten im Zusammenhang mit Glitnir vernichtet werden, dass die Daten beschlagnahmt werden sollten und dass Stundin keine weiteren Nachrichten aus den Daten veröffentlichen dürfe.

Der Anwalt von Glitnir wich schliesslich von der Forderung zurück, dass die Daten ausgehändigt würden, doch darf das Nachrichtenmagazin keine weiteren Berichte darüber veröffentlichen.

“Wir haben gegen die Forderung protestiert, dass wir die Daten aushändigen. Das würden wir niemals tun. Wir würden eher ins Gefängnis gehen als irgendwelche Daten aushändigen.” sagte Jón Trausti.

Dabei bleibt es nun erst mal, bis das Bezirksgericht zu einem anderen Ergebnis kommt, doch mit einer Verhandlung in der Angelegenheit ist erst in einigen Wochen zu rechnen.

In einem Interview mit RÚV bezeichneten Jón Trausti und Jóhannes Kr. Kristjánsson den ganzen Vorfall als grossen Rückschritt für die Republik Island just zu diesem Zeitpunkt. “Wir reden hier von Nachrichten um das Verhalten des höchsten Volksvertreters. Die Berichterstattung per einstweiliger Verfügung zu diesem Zeitpunkt zu verbieten, das ist ja noch ernster als es zu tun, wenn keine Wahlen vor der Tür stehen würden. Ich bin eigentlich sprachlos,” kommentierte der Reykjavík Media Journalist Jóhannes Kr. Kristjánsson.

Das Finanzunternehmen reagierte auf die abendliche Berichterstattung mit einer Erklärung, in der darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei den Daten um Bankgeheimnisse gehandelt habe. Die Glitnir HoldCo ehf habe es für hochwahrscheinlich gehalten, dass die Daten Informationen über die Finanzen tausender früherer Kunden enthalte. Man habe es daher für notwenig erachtet, vorsorgliche Massnahmen zu ergreifen.

Sigríður Rut Júlíusdóttir, die Anwältin des Magazins Stundin, sagte am Abend, die Entscheidung des Bezirksamtmanns von Reykjavík, der einstweiligen Verfügung durch Glitnir gegen eine weitere Berichterstattung aus den Daten der in Konkurs gegangenen Banken zuzustimmen, zeuge von Gewalttätigkeit und Zensur. Der Bezirksamtmann habe mit seinem Beschluss auch gegen die Meinungsfreiheit von Journalisten verstossen.

Am 28. November finden in Island vorgezogene Neuwahlen statt, nachdem die Regierungskoalition Mitte September über ein Empfehlungsschreiben für einen Kinderschänder zerbrochen war. Das Schreiben hatte vom Vater des amtierenden Ministerpräsidenten gestammt.

Journalisten von Reykjavík Media hatten auch an Veröffentlichungen rund um die Panama Papers mitgearbeitet, welche Verstrickungen des damaligen Ministerpräsidenten Sigmundur Davíð Gunnlaugsson sowie des derzeitigen Amtsträgers in Offshorekonten offenbarten.

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