Es scheint so, als ob Sigrídur Fridjónsdóttir, Staatsanwältin des Isländischen Parlaments im Fall gegen den früheren Premierminister Geir H. Haarde, einen Gerichtsbeschluss benötigt, um Zugang zu einem 61-seitigen Bericht zu erhalten, der mit der Sonderermittlungskommission SIC durchgeführte Gespräche, sowie von Haarde gesendete und empfangene Emails enthält.
Themenfoto: Páll Kjartansson.
Entsprechend geltender Gesetze habe die SIC alle Unterlagen, die während der Ermittlungen verwendet wurden, zur Aufbewahrung an das Nationalarchiv Islands weitergeleitet, berichtet Fréttabladid.
Einige dieser Unterlagen werden Forschern zugänglich gemacht, wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen. Allerdings gelten bei der Verwendung der Dokumente in Strafsachen gegen darin genannte Personen die gleichen Regeln hinsichtlich des Zugangs zu Informationen wie in allgemeinen Strafsachen.
Fridjónsdóttir bat um Zugriff auf die Unterlagen, aber ihr Gesuch wurde in Hinblick auf die in der Verfassung festgeschriebene Wahrung der Privatsphäre abgelehnt.
„Ich finde es sehr wichtig, Zugang zu dem Bericht zu erhalten, einschliesslich der Zeugenaussagen von Schlüsselpersonen innerhalb der Banken, der Zentralbank und der Ministerien, aber [das Nationalarchiv] glaubt nicht, dass es das Recht hat, ihn mir zusammen mit Geirs Emails auszuhändigen”, sagte Fridjónsdóttir.
Sie fügte hinzu, ohne die Dokumente könne sie nur schwer eine Anklage in diesem Fall vorbereiten. „Ansonsten müsste ich selbst Leute befragen, denn es ist schwierig, Leute vor das oberste Gericht [Landsdómur] zu zitieren, ohne zu wissen, was sie wissen.”
Fridjónsdóttir erklärte, in einem normalen Gerichtsverfahren könne die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf Polizeiberichte aufbauen. In diesem Fall sei es aber nicht genug, sich auf den veröffentlichten SIC-Bericht zu beziehen, weil sowohl Staatsanwaltschaft als auch die anderen Beteiligten die Unterlagen kennen müssen, auf denen der SIC-Bericht fusst, um zu einem unabhängigen Urteil gelangen zu können.
Vor einer Befragung von Menschen, die in Zusammenhang mit dem SIC-Bericht interviewt wurden, möchte Fridjónsdóttir versuchen, im neuen Jahr per Gerichtsbeschluss Zugang zu den Daten zu erhalten. Ein solches Gesuch müsste möglicherweise an den Obersten Gerichtshof gehen.
Bis dahin können die Vorbereitungen für den Fall weitergehen. Fridjónsdóttir beantragte auch Zugang zu anderen von der SIC gesammelten Dokumenten, der ihr auch gewährt wurde.
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