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    News | Das Jedermannsrecht in Island
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    Das Jedermannsrecht in Island

    Iceland ReviewBy Iceland ReviewMarch 19, 2016No Comments6 Mins Read
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    Das Jedermannsrecht (almannaréttur) ist ein Gewohnheitsrecht, welches in Schweden, Norwegen, Finnland, in der Schweiz und in Schottland dem Menschen bestimmte Nutzungsrechte in der Wildnis und auf gewissem privatem Landeigentum zugesteht. Unter bestimmmten Voraussetzungen erlaubt es auch das wilde Zelten und Feuermachen und übersteigt daher das in Deutschland geltende Betretungsrecht. In früheren Zeiten ermöglichte dieses Recht ein problemloses Reisen über weite Strecken durch weitgehend strassenlosen Regionen, ohne mit Grundbesitzern in Konflikt zu geraten. Das Fangen und Jagen von Tieren ist und bleibt verboten und gilt als Wilderei.

    In Island gilt ebenfalls ein Jedermannsrecht, doch zeigt die Entwicklung des Tourismus eine zunehmende Ausleierung und respektlose Ausnutzung zu Lasten von Einheimischen und Natur. Wo eine Insel mit 330.000 Einwohnern von jährlich 1,6 Mio. Touristen besucht wird, ist erhöhte Rücksichtnahme gefragt. Im Folgenden soll darauf näher eingegangen sein.

    Pferde fotografieren

    Wenn Touristen ungefragt Weideland betreten, um Islandpferde zu fotografieren, ganz gleich ob sie dabei über den Zaun steigen oder ein Weidetor öffnen, gilt das in Island rechtlich nicht als Landfriedensbruch. Es belästigt aber den Landwirt, denn in Island werden Pferde seit jeher mit wenig Menschenkontakt gehalten, und dies aus gutem Grund. In der Presse wurde zudem von Fällen berichtet, wo Weidetore versehentlich aufgelassen wurden und Pferde auf die Strasse liefen.

    Denken Sie also daran: Sie sind vermutlich nicht der Erste, den diese Herde heute am Zaun sieht, sondern der 1000. Besucher. Das Füttern fremder Pferde wird auch in Deutschland überall ungern gesehen, die Pferde werden dadurch ausgesprochen bissig und können auch schwer erkranken. Überlegen Sie, ob Sie selbst gerne jeden Tag Besuchergruppen vor Ihrem Gartenzaun haben wollten, und ob Sie es tolerieren würden, dass täglich Fremde Ihren Hund streicheln und fotografieren. Hinzu kommt, dass im Fall eines Unfalls (auch Pferde beissen und treten), der nächste Arzt möglicherweise viele Stunden entfernt zu finden ist.

    Übrigens: das freie Umherstreifen von Pferden in den Bergen ist auf eine kleine Region in Nordisland beschränkt, in allen anderen Regionen müssen Pferde aus Verbissgründen auf eingezäunten Weiden gehalten werden.

    Wildes Campen – ein Ärgernis für jeden

    Auch das wilde Campen stellt ein zunehmendes Problem dar, denn wo immer mehr Wildcamper ihre Notdurft in der Natur hinterlassen, gibt es unübersehbare Spuren. Die Sommer in Island sind zu kurz und zu kalt, um Fäkalien, Toilettenpapier und organischen Müll wie Bananenschalen verrotten zu lassen. Isländische Campingplätze sind in der Regel mit guten Sanitäranlagen und Kochgelegenheiten ausgestattet.

    Das Jedermannsrecht im Naturschutzgesetz

    Im Folgenden ist das isländische Jedermannsrecht nach einem Text der Umweltagentur aufgeführt.

    “Im isländischen Naturschutzgesetz gibt es ein Kapitel, welches sich dem Jedermannsrecht, dem Umgang mit der Natur und dem Verhalten widmet. Dort heisst es, dass jeder überall hingehen und die Natur geniessen darf, solange er sie gut behandelt und nichts zerstört.

    Es ist erlaubt, unbestelltes Land zu betreten, ohne eine besondere Erlaubnis zu haben. Der Landbesitzer darf jedoch die Anzahl der sein Land betretenden Personen durch das Aufstellen von Schildern begrenzen. In Staatsbesitz befindliches Land, auch Naturschutzgebiete und Aufforstungen, stehen mit wenigen Ausnahmen allen offen. Hier ist es möglich, das Betreten zeitlich zu begrenzen, etwa während der Brutzeit oder zum Vegetationsschutz.

    Die Naturschutzgebiete sind aus unterschiedlichen Gründen geschützt. Regelungen, die Jagd und Betreten betreffen, sind je nach Gebiet unterschiedlich, daher ist es wichtig, dass Touristen sich die jeweilig notwendigen Informationen beschaffen.

    Respektieren Sie die Einschränkungen und die Empfehlungen von Landwärtern.

    Manche Touristen suchen Frieden und Ruhe in der Natur, während andere dort Abenteuer und Spannung erleben möchten. Durch den wachsenden Tourismus werden diese beiden Gruppen immer häufiger aufeinandertreffen. Seien Sie rücksichtsvoll anderen Reisenden gegenüber, damit es keine Zusammenstösse gibt.

    Umgang

    In Island besteht besonderer Anlass, einen gedankenlosen Umgang mit der Natur zu vermeiden. Die Vegetation ist in weiten Teilen empfindlich, der isländische Humus eher grob, lose und unterliegt schnell der Erosion. Vegetationslose Stellen benötigen eine lange Zeit, wieder zuzuwachsen, weil die Wachstumsperiode nur kurz ist. Wind und Wasser sorgen für weitergehende Erosion.

    Ein rücksichtsvoller Umgang schützt die Natur und das Gesamtbild des Landes und ermöglicht auch den Menschen nach uns, die Schönheit des Landes zu geniessen.

    Wandern Sie von einem Ort weg, so wie Sie ihn erreichen möchten.

    Nehmen Sie Ihren Müll stets mit.

    Respektieren Sie Besitzrechte und gehen Sie gut mit Zäunen und Toren um.

    Stören Sie keine Tiere durch unnötiges Betreten von Weiden.

    Halten Sie Hunde an der Leine.

    Zerstörungen an Naturdenkmälern repariert die Natur nicht.

    Autofahren

    Fahren Sie nicht ausserhalb markierter Wege. Ein Fahrzeug hinterlässt Spuren auf dem Boden, die nur schwer verschwinden.

    Das Fahren ausserhalb markierter Wege ist gesetzlich verboten.

    Ist der Boden gefroren und schneebedeckt, darf ausserhalb markierter Wege gefahren werden.

    Wandern

    Es ist erlaubt, über unbestelltes Land zu laufen. Doch verkürzen Sie nicht Ihren Weg über eingezäuntes Land, Viehweiden oder Privatbesitz, und respektieren Sie die Regelungen in Gebieten, die Flora und Fauna besonders schützen.

    Bleiben Sie auf markierten Wanderwegen. Die Wanderwege wurden angelegt, um die Sicherheit des Besuchers zu erhöhen, ihn auf den rechten Weg zu weisen und die Belastung der umliegenden Natur zu mindern.

    Landbesitzer müssen sicherstellen, dass Touristen an Ufer und Meeresstrände gelangen sowie alte Volkswege und Wanderwege betreten können. An Hindernissen sollen sich Stiegen oder Tore befinden. Der Verkehr an Seen ist jeweils gesondert geregelt. Ufer und Inseln sind oft wichtige Brutgebiete und müssen daher behutsam behandelt werden.

    Radfahren

    Radfahrer sind angehalten, Strassen und Radwege wo auch immer möglich benutzen. Manche Wanderwege sind nicht zum Radfahren geeignet, hier ist das Radfahren eingeschränkt. Achten Sie darauf, dass Sie den Randbereich der befahrenen Wege und die umliegende Vegetation nicht zerstören.

    Reiten

    Reiter sind angehalten, die Reitwege zu benutzen. Denken Sie an Boden und Vegetation, wenn Sie ausserhalb markierter Wege reiten. Bei Hochlandritten sollte Futter mitgeführt werden. Übernachtungsplätze für Pferde sollten sich auf unbewachsenem Land befinden. Besonders Herdentriebe sollten mit Achtsamkeit durchgeführt werden.

    Angeln

    Die Erteilung einer Angelerlaubnis, sowie Nutzungsrechte liegen in den Händen desjenigen, der die Angelrechte an einem Gewässer besitzt, in der Regel sind das Landbesitzer, Angelvereine oder Zuchtvereine. Das gilt für Flüsse, Seen und Meeresstrände. Eine jeweilige Erlaubnis/Angelkarte muss vor dem Angeln eingeholt werden.

    Mit einer Angelkarte ist es auch möglich, Vögel ausserhalb von Privatland zu fangen. Der Rechteinhaber darf das Angelrecht auf seinem Landbesitz einteilen. Die Erlaubnis, besondere Fischarten zu angeln, ist jahreszeitlich gebunden.

    Zeltplätze

    Es ist erlaubt, eine Nacht auf unbestelltem Land zu zelten. Eine Einschränkung muss vom Landbesitzer durch Schilder kenntlich gemacht sein.

    Aus Rücksicht auf das Land und seinen Eigentümer sollte man jedoch Campingplätze benutzen, und nicht in Hofnähe ohne Erlabnis zelten. Gruppen müssen ausnahmslos die Erlaubnis des Landbesitzers einholen, wenn sie ihre Zelte ausserhalb eines Campingplatzes aufstellen wollen.

    Beeren pflücken

    Es ist erlaubt, Beeren, Pilze, Algen und Kräuter zu pflücken, doch wenn auf Privatland in grossem Stil gepflückt wird, muss die Erlaubnis des Landbesitzers eingeholt werden. Es ist erlaubt, auf Staatsland und Hochweideland Beeren und Kräuter zu pflücken. Denken Sie daran, dass manche wildwachsende Kräuter selten vorkommen und geschützt sind, diese dürfen nicht gepflückt werden.”

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