Altes Todesurteil mit neuen Richtern Skip to content

Altes Todesurteil mit neuen Richtern

Ein 187-Jahre altes Strafverfahren soll im Herbst erneut vor Gericht genommen und mit Verteidigern und Anwälten zur Verhandlung gebracht werden, berichtet RÚV. Dabei will man sich auf das ursprüngliche Gerichtsprotokoll stützen, jedoch modernes Recht anwenden.

Die Strafsache von Agnes Magnúsdóttir und Friðrik Sigurðsson war damals mit der Hinrichtung der beiden Angeklagten ausgegangen, die beiden sollen die Bauern Natan Ketilsson von Illugastaðir und Pétur Jónsson von Geitaskarð ermordet haben. Am 12. Januar 1830 wurden sie in Vatnsdalshólar im Húnavatnssyssla wegen Mordes öffentlich geköpft. Ihre Geschichte ist in Wort und Bild überliefert, zuletzt erschien “Das Seelenhaus”, ein Roman der Australierin Hanna Kent, der in 31 Sprachen übersetzt wurde.

Eyrún Ingadóttir, die Geschäftsführerin des isländischen Juristenvereines, hatte die Idee, diese Geschichte zusammen mit Vereinsmitgliedern zu entstauben, die Örtlichkeiten zu besuchen und schliesslich das ganze Verfahren mit heutigem Recht neu aufzurollen. Die Gerichtsprotokolle von damals dienen als Grundlage, aktuelle Gutachten von Historikern und Juristen sollen das Material abrunden. Heute vormittag sprachen Eyrún und die Bezirksrichterin Kolbrún Sævarsdóttir sprachen über ihre Pläne in einer Morgensendung von Rás 2.

“Das war lehrreich, die Verhöre zu lesen. Es gab nur knappe Fragen und die nur vom Ankläger, Björn Blöndal. Und es schien nicht gefragt worden zu sein: Warum hast du das gemacht? Der Vorsatz. Es wurde einfach gesagt, es sei Diebstahl gewesen”, erklärt Kolbrún.

“Es ist sehr aufschlussreich, das als Schauspieler zu lesen und leider denkt man sich: Warum fragt er nicht nach diesem, oder nach jenem? Das kommt gar nicht zur Sprache. So vieles, von dem man dachte, das müsse doch auf den Tisch kommen. Aber nur die Umstände dafür [werden genannt].” sagt Eyrún.

Im modernen Gerichtssaal werden Sigríður Friðjónsdóttir als Staatsanwältin fungieren, Guðrún Sesselja Arnardóttir und Gestur Jónsson werden Agnes und Friðrik verteidigen, neben Kolbrún werden die ehemalige Richtern am Obersten Gerichtshof, Ingibjörg Benediktsdóttir, und der ehemalige Richter am Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg dem Gericht vorsitzen.

“Möglicherweise werden diese Richter milder urteilen,” vermutet Kolbrún. “Und dann hat sich ja auch die Strafgesetzgebung in gewisser Weise verändert. Es ist nicht dieser Meineid, da gibt es etwas, das heisst Verschleierung. Und zu wissen, dass ein Verbrechen begangen wurde, ist an sich nicht strafbar.”

Die Mordgeschichte im Detail:

In der Nacht zum 14. März 1828 weckte die 33 jährige Magd Agnes Magnúsdóttir die Hofleute von Stapakot in Vatnsnes mit der Nachricht, dass der Nachbarhof Illugastaðir in Flammen stehe. Bauer Natan Ketilsson und sein Gast Pétur Jónsson befänden sich im Haus und seien vermutlich verbrannt.

Nachdem der Brand gelöscht worden war und man die Leichen fand, kam der Verdacht auf, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zuging. Eine nähere Untersuchung der Leichen brachte nämlich Stichwunden an beiden Leichen ans Licht, die das Feuer nicht hatte wegbrennen können. Damit war klar, dass es sich hier nicht um einen Unfall handeln konnte.

Agnes und die 16-jährige Magd von Illugastaðir, Sigríður Guðmundsdóttir, wurden dem Landrat Björn Blöndal vorgeführt, und schon kurz darauf gestanden die beiden ihre Mitschuld am Tod der beiden. Getötet haben soll der 18-jährige Friðrik Sigurðsson von Katadal in Vatnsnes. Der Bauernsohn stritt alles lange ab, doch nach einem Gespräch mit dem Priester gestand er, dass er die beiden Männer ermordet habe.

Am 25. Juni 1829 wurden Agnes und Friðrik zum Tod durch Köpfen verurteilt, ihre Köpfe sollten danach auf Stangen gesetzt werden. Sigríður, die ebenfalls zum Tode verurteilt worden war, wurde vom König begnadigt und zu lebenslanger Sklaverei verurteilt.

Die Hinrichtung ist das letzte in Island vollstreckte Todesurteil.

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