Der nationale Rechnungshof, der die Geschäfte der isländischen nationalen Kirche führt und damit für finanzielle und organisatorische Entscheidungen zuständig ist, verlangte in einem Bericht von letzter Woche, dass der Bischof von seinem Vorsitz im Kirchenrat zurücktreten solle.
Die Hallgrímskirche. Themenfoto: Páll Kjartansson.
In weiteren Punkten kritisierte der Bericht, dass eine Gesamtschau über die Aktivitäten des Bischofsamtes ausstehe. Dazu müssten Ziele definiert und ein Plan entworfen werden, berichtet visir.is.
Religiöse und exekutive und finanzielle Angelegenheiten sollten getrennt werden, schlägt der Rechnungshof vor. Zwei weitere unabhängige Organisationseinheiten mit jeweils eigenen Leitungen müssten innerhalb des Bischofsamtes geschaffen werden.
In einem weiteren Vorschlag heisst es, dass die Pflichten des Bischofs im Kirchenrat zurückgeschraubt werden müssten, weil sie ihn zeitlich in seiner Rolle als Oberhaupt der Nationalen isländischen Kirche behindern.
Es bestehe die Gefahr, dass er im Kirchenrat über Dinge zu entscheiden habe, mit denen er auf anderer Ebene bereits betraut sei.
Der Rechnungshof schlägt in seinem Bericht vor, dass der Bischof als Vorsitzender des Kirchenrates zurücktritt, aber einfaches Ratsmitglied bleibt. Er würde Redefreiheit geniessen und Ideen einbringen, hätte aber kein Wahlrecht.
Das Fréttabladid berichtete letzte Woche, dass drei von vier Priestern im Land es für notwendig erachteten, die Nationale Kirche zu reorganisieren. Das hatte eine elektronische Befragung des Rechnungshofes ergeben.
Nach Angaben des Einwohnermeldeamtes nimmt die Zahl der Kirchenitglieder weiter ab. Vom 1. Juli bis 30. September sind 605 Mitglieder aus der Kirche ausgetreten, schreibt mbl.is.
Die Mitgliederzahl der drei unabhängigen Kirchen stieg auf 149, weitere religiöse Organisationen erhielten Zulauf von 21 Mitgliedern, und 435 Bürger registrierten sich bei keiner religiösen Organisation.
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DT