Der Oberste Gerichtshof von Island hat nun seine Entscheidung bekanntgegeben, dass die Wahl zur Verfassungsgebenden Versammlung im November 2010 aufgrund von Formfehlern ungültig ist.
Der Oberste Gerichtshof von Island. Foto: Páll Kjartansson
„Dieses Urteil überrascht mich”, kommentierte der in das Gremium gewählte Illugi Jökulsson gegenüber dv.is [25.01.11]. „Ich kann mich nicht erinnern, dass sich während der Wahl jemand beschwert hätte.”
Den Obersten Gerichtshof erreichten drei Klagen, die mit der Wahl zu tun hatten, und sie wurden am 12. Januar verhandelt. Einer der Hauptargumente war, dass eine geheime Wahl nicht gesichert gewesen sei, berichtet dv.is [25.01.11].
Es wurde darauf hingewiesen, die Wahlurnen seien offen gewesen und die Stimmzettel vor dem Einwerfen in die Wahlurnen nicht gefaltet, so dass man sehen konnte, wen andere wählten.
Ferner erklärten die Kläger, 14 Gewählte hätten nicht genügend Stimmen erhalten, wodurch die schwache Wahlbeteiligung einer kleinen Gruppe von Menschen die Macht gegeben habe, mit dem Rückhalt nur weniger Wähler an der Ausarbeitung der Verfassung Islands mitzuarbeiten.
Allerdings beinhaltet das Urteil diesen Punkt nicht.
Die Richter des Obersten Gerichtshofs, die für diesen Fall zuständig waren, sind Jón Steinar Gunnlaugsson, Gunnlaugur Claessen, Gardar Gíslason, Árni Kolbeinsson und Páll Hreinsson.
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