Die genaue Anzahl der Isländer ist ungewiss, nachdem sich herausgestellt hat, dass 156 Personen im Nationalregister als lebendig eingetraen sind, in der genealogischen Datenbank Íslendingabók jedoch als verstorben aufgeführt werden. Das Nationalregister will nun mit der Datenbank zusammenarbeiten.
Themenfoto: Páll Stefánsson.
Der Direktor des Nationalregisters Haukur Ingibergsson sagte ruv.is, dass der Irrtum unglücklich aber nicht überraschend sei. Todesfälle von Menschen zu erfassen, die Jahrzehnte zuvor ausgewandert seien, sei ein internationales Problem.
Dennoch sei dieses Problem zu lösen. Zu dem Zweck wolle das Nationalregister mit dem Íslendingabók zusammenarbeiten, um alle Informationen so aktuell wie möglich zu haben.
Die 15 Fälle waren in der Datenbank der isländischen Sozialversicherung gefunden worden. Keiner von ihnen erhielt Gelder vom Staat.
Eine Verstorbene allerdings rutschte durchs Netz und erhielt noch zehn Jahre nach ihrem Tod in den USA staatliche Pensionsgelder.
Das Personal der Sozialversicherung verlässt sich genau wie das Íslendingabók nicht nur auf Totenscheine, sondern sucht auch z.B. Todesanzeigen in Zeitungen.
DT