Tierschutzverband gegen umstrittenes Stangengebiß Skip to content

Tierschutzverband gegen umstrittenes Stangengebiß

Der isländische Tierschutzverband DÍS hat sich in einer offiziellen Erklärung gegen die Verwendung der umstrittenen Islandstange mit Zungenfreiheit und für ein Verbot derselben ausgesprochen.

In der Erklärung heißt es, daß viele Reiter hohe Erfolgserwartungen in Zuchtschauen und Turnieren hegten und daß allzuoft andere Interessen als das Wohl der Pferde im Vordergrund stünden.

“Auch wenn der Wille vorhanden ist, jene zu bestrafen, die das Pferd durch Gebrauch des Gebisses verletzen, so impliziert dies gleichzeitig, daß das Pferd weiterhin verletzt werden kann. Solches ist nicht zu verteidigen. Der isländische Tierschutzverband hält den Gebrauch des Gebisses für gesetzwidrig.”

Der Verband verweist auf das neue Tierschutzgesetz, welches in Paragraph 17 das Tier vor Schmerzen und Angst schützt.Der Gebrauch des Gebisses sei auch unfair denen gegenüber, die ihr Pferd beim Turnier ohne solche Zäumung mit Schmerzrisiko vorstellen möchten.

“Der isländische Tierschutzverband verurteilt alle Methoden, die auf Härte gegenüber einem Tier bauen. Schauen, Turniere und natürlich auch Ausritte sollten stets so durchgeführt werden, daß das Wohl des Tieres Vorrang hat. Fachleute sollten vor allem ein gutes Vorbild sein und gegen Werkzeuge kämpfen, die Pferde verletzen.”

Die Verbände der Trainer und Züchter (FT, FH) stemmen sich bislang gegen ein Verbot des Gebisses.

Der Züchter und ehemalige Zuchtberater des Pferdezuchtverbandes, Kristinn Hugason zweifelte in einem offenen Brief auf isibless.is die Seriosität der von Tierärztin Sigríður Björnsdóttir erstellten Studie zu Maulverletzungen auf Turnieren an und bezeichnete die Debatte als “übertrieben”.

Derweil hat der Vorstand des isländischen Reiterverbandes (LH) einen offiziellen Brief an den Minister für Landwirtschaft, und Fischerei, Sigurður Ingi Jóhannsson, geschickt, mit der Aufforderung, das Gebiß auf Grundlage des gültigen Tierschutzgesetzes zu verbieten.

Im Wortlaut des Gesetzes heißt es, daß der zuständige Minister befugt ist, weitere Vorschriften innerhalb des Gesetzes zu erlassen.

Hier lesen Sie mehr darüber.

Die Ergebnisse der Maulstudie von Sigríður Björnsdóttir können Sie hier nachlesen.

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