“Das ist natürlich vor allem eine Verletzung der allgemeinen Umgangsformen,” kommentierte der isländische Polizeichef Oddur Árnason gegenüber mbl.is das Vorkommnis vom Vortag, als ein ausländischer Tourist den Briefkasten eines Bauernhofes im südisländischen Fljótshlíð als Toilette missbrauchte.
Oddur interpretiert den Vorgang als Vergehen gegen den 17. Paragraphen im Naturschutzgesetz, welcher besagt, dass man sich auf seinen Reisen durch das Land rücksichtsvoll gegenüber Landbesitzern und anderen Rechteinhabern verhalten soll, und deren Anweisungen zu wegen und Umgang mit dem Land Folge zu leisten habe. Im gleichen Paragraphen heisst es, dass der Reisende zu Sauberkeit verpflichtet ist und keinen Müll oder andere Hinterlassenschaften an Picknickplätzen und Zeltplätzen hinterlassen darf.
Ein Fall wie gestern komme nicht oft auf den Tisch der Polizei, sagt Oddur.
Die Gemeinderätin des Rangárþing eystra, Lilja Einarsdóttir, findet den Fall sehr bedauerlich. Sie weist darauf hin, dass die Gemeinden sehr begrenzte finanzielle Mittel für infrastrukturelle Massnahmen im Tourismus zur Verfügung hätten, und oft gehe es vor allem um den Mangel an Toiletten.
Das rechtfertige jedoch nicht das Verhalten des oben genannten Touristen.
Sie selbst habe bislang noch nicht davon gehört, dass jemand die Natur ihrer Gemeinde als Toilette benutzt. Oft kampierten die Leute jedoch am Wegesrand und in der freien Natur, um Pause zu machen oder zu zelten und hinterliessen dort ihren Müll.
“Wir brauchen mehr finanzielle Mittel aus dem Tourismusaufbaufonds, um bessere inrastrukturelle Anlagen zu bauen. Aber das rechtfertigt nun absolut nicht das Vorgehen des Mannes.” Sie verstehe den Ärger des Landwirtes sehr gut.