Nach erfolgreicher Abstimmung möchte der Stadtrat von Reykjavík nun für die Zuständigkeit für Regeln hinsichtlich Haustieren im öffentlichen Raum kämpfen, die derzeit der Staat innehat. Das Gremium hat einen entsprechenden Antrag an die Regierung weitergeleitet.
Der Vorschlag, dass Angelegenheiten rund um Tiere im öffentlichen Raum der Verantwortung von Gemeinden unterliegen sollten, kam von Hildur Sverrisdóttir, Stadträtin der Unabhängigkeitspartei.
Der Vorschlag fand bei allen Mitgliedern des Gremiums Zuspruch, außer bei den Mitgliedern von Fortschrittspartei, die sich der Stimme enthielten.
Hildur brachte den Antrag ein, nachdem bekannt geworden war, dass die Bewohner von Brynja, der Wohngesellschaft der Behindertenorganisation Islands überraschend aufgefordert wurden ihre Tiere abzugeben, wenn sie nicht ihre Wohnung verlieren wollten. Hildur sagt, das sei zwar das gewesen, was sie veranlasst habe, den Vorschlag zu machen, dass die Angelegenheit aber weit größeres Ausmaß habe.
Der Vorschlag deckt alle Bereiche außerhalb privater Wohnungen ab, darunter Restaurants, Cafés, öffentliche Hallen, Theater und Hotels. „Wir sollten in der Lage sein, es besser zu machen“, erklärte Hildur gegenüber RÚV. „Oft scheint es einfacher zu sein, [Hunde] zu verbieten als zu erkennen, welche Vielfalt an Menschen es gibt.“
Sie erklärte, sie wünsche sich mehr flexible Regelungen, die den Leuten mehr Freiraum geben. „Wenn ein Café Haustiere erlaubt, können Leute, die das nicht mögen, ja in ein anderes Café gehen.“
Hildur hofft, dass ihr Antrag dazu führt, dass Reykjavík eine tierfreundlichere Stadt wird und verwies auf wissenschaftliche Erkenntnisse, dass die Nähe zu Tieren gut für Menschen sei.
Derzeit sind Hunde und andere Haustiere landesweit in Cafés, Bars, Bussen und Reisebussen, öffentlichen Gebäuden und Hotels (allerdings erlauben manche Hotels Hunde in Schlafsack-Unterkünften) grundsätzlich verboten. Hunde sind zudem in den Einkaufsstraßen von Reykjavík verboten und müssen innerhalb von Städten und Dörfern angeleint sein, auch in Parks.
Hunde- und Katzenbesitzer müssen ihre Tiere anmelden und eine jährliche Gebühr für sie entrichten.