Isländer mit Gehörbeeinträchtigungen haben kein Recht auf einen entsprechenden Übersetzungsdienst, wenn sie ins Ausland reisen müssen, um etwa medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen oder an Konferenzen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit teilnehmen zu können. Dies beeinträchtigt die Möglichkeit, ihre beruflichen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.
Themenfoto: Páll Stefánsson/Iceland Review.
In einem Interview der RÚV-Abendnachrichten vom Montagabend erläuterte Theaterdirektorin Elsa G. Björnsdóttir, die die Theatergruppe Draumasmiðjan für Schauspieler mit Gehörbeeinträchtigungen leitet, die Schwierigkeiten, denen gehörlose Isländer ausgesetzt sind, wenn sie mit Gesprächspartnern kommunizieren müssen, die eine andere Zeichensprache verwenden. Isländische Gehörlosenübersetzer benutzen in der Regel ausschließlich die isländische Zeichensprache.
Valgerður Stefánsdóttir, die Direktorin des Kommunikationszentrums für Gehörlose sagte RÚV gegenüber, dass die Schulung eines Übersetzers in internationaler Zeichensprache ein dreijähriges Hochschulstudium im Ausland beinhalte. Die Nutzbarkeit der internationalen Zeichensprache in Island sei sehr gering. Ihr Gebrauch entwickle sich vor allem durch rege Benutzung mit ausländischen Gesprächspartnern und weniger durch akademisches Lernen.
Die Rechte von Gehörlosen in Island in Bezug auf einen Übersetzungsdienst seien eher vage formuliert. Es sei fast unmöglich, einen Übersetzer für einen beruflichen oder gesundheitsbedingten Auslandsaufenthalt finanziert zu bekommen. Die Teilnahme an internationalen Konferenzen ist für einen isländischen Gehörlosen ohne einen international ausgebildeten Übersetzer nicht möglich, weil außerhalb Islands niemand die isländische Zeichensprache versteht.
„Wir sehen das immer wieder. Gehörlose Fachleute sind ihren Berufskollegen nicht gleichgestellt und können in ihrem beruflichen Umfeld nicht effizient tätig werden,“ erklärte Valgerður. Das gleiche gelte für Gehörlose, die im Ausland medizinische Hilfe aufsuchten.
In den nordischen Nachbarländern sind die Bedingungen anders. In Skandinavien haben Gehörlose für Reisen aus beruflichen Gründen grundsätzlich das Recht auf mindestens zwei Übersetzer, und die Reisekosten werden durch die Regierung übernommen.
DT