Bei der FEIF-Jahresversammlung Anfang Februar sind einige Regeländerungen verabschiedet worden, berichtet das Bændablaðið in seiner aktuellen Ausgabe.
Die eine Regel betrifft die Notengebung für Charakter und Vorwärtsdrang in der Zuchtvorstellung. Bislang wurde es nicht als so streng betrachtet, wenn ein Zuchtpferd am Ende der Bahn nicht angehalten werden und gewendet werden konnte.
Nun ist die Regel verschärft worden:
Um die Bewertung für Kooperationswillen zu verbessern und die Noten für Charakter und Gehwillen zu erhöhen, soll speziell darauf geachtet werden, dass das Pferd am Ende der Bahn zum Schritt durchpariert und gewendet wird. Wenn es nicht möglich ist, das Pferd innerhalb der markierten Strecke zum Schritt durchzuparieren und zu wenden, darf die Note für Charakter und Gehwillen 8,0 nicht übersteigen.
Bei den Gangarten Galopp und Pass gilt eine Ausnahme, hier soll zunmindest das Durchparieren weich und problemlos zu erkennen sein. Die Ausnahme ermöglicht es, junge wie alte “Rennpferde” pferdefreundlicher durchzuparieren.
Verschwindet das Pferd aus dem Sichtfeld der Richter oder zeigt Ungehorsam, darf die Note für Charakter und Gehwillen 7,0 nicht übersteigen.
Für den Pass in der Zuchtprüfung gilt auch eine neue Regel: für die Note 8,5 muss klar erkennbar sein, dass das Pferd aus dem Galopp in den Pass gelegt sowie balanciert durchpariert wird.
Diese Regeländerung wurde vorgenommen, weil Tölt und Pass sehr ähnliche Gangarten sind und man klar erkennen möchte, ob das Pferd sich im Galopp lösen kann bevor es in den Rennpass gelegt wird, oder ob es steif aus dem Tölt in den Pass rennt. In Turnierprüfungen dieser Rasse wird diese Vorgehensweise stets verlangt und entsprechend benotet, nun soll sie auch für die Zuchtprüfungen gelten.
Richter sollen dadurch auch ermessen können, ob sich das vorgestellte Pferd in geistigem und körperlichem Gleichgewicht befindet und nicht etwa nur am Ende der Bahn ins Durchparieren gezergelt wird.
Die dritte grosse Regeländerung betrifft die Namensgebung von Islandpferden.
Weiterhin soll die Regel gelten, dass Islandpferde grundsätzlich isländische Namen erhalten. Eine Namensauswahl findet man in der internationalen Datenbank Worldfengur.
Findet sich der gewünschte isländische Name nicht in der Liste, kann ein Antrag auf Hinzufügen gestellt werden.
Das Pferd muss mit einem Namen eingetragen sein, bevor es in der Zucht oder beim Turnier vorgestellt wird. Es ist nicht möglich, den Namen danach zu ändern. Es ist auch nicht möglich, den Namen zu ändern, nachdem ein Pferd eingetragene Nachkommen im WF hatte.
Pferdenamen müssen sich nach der isländischen Tradition und Grammatik richten.
Männliche Namen werden für Hengste verwendet, weibliche Namen für Stuten. Neutrumnamen sind nicht erlaubt.
Abkürzungen für Namen sind nicht erlaubt.
Geschmacklose, vulgäre oder gefühlsverletzende Namen sind nicht erlaubt.