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Mädchenname von Gericht zugelassen

court_gavel_familycourtservicesBlær Bjarkardóttir, die 15-Jährige, die vor Gerichtum die Zulassung ihres Vonamens gekämpft hatte (im nationalen Melderegister war sie als „Mädchen“ geführt worden), hat ihren Fall vor dem Reykjavíker Bezirksgericht gewonnen, berichtet mbl.is.

„Ich bin sehr glücklich … endlich habe ich den Namen „Blær“ in meinem Pass stehen,“ kommentierte sie den Gerichtsentscheid. Sie hatte den Staat auch auf 500.000 ISK (2900 EUR) Schadensersatz verklagen wollen, doch war das vom Gericht zurückgewiesen worden.

Blær war keiner der 1,853 durch das isländische Namenskommitee zugelassenen Frauennamen gewesen, daher war das Mädchen als stúlka, (wörtlich „Mädchen“) in allen offziellen Dokumenten seit ihrer Geburt geführt worden.

Das isländische Namenskommitee hatte den Namen Blær als Frauenname abgelehnt, weil es ein Männername sei, und weil nach isländischem Gesetz ein Name nicht für beide Geschlechter genutzt werden könne. Der Fall war international bekannt geworden.

Hier lesen Sie mehr dazu.

DT

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