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Brechen isländische Gesetze EWR-Recht?

Die derzeitige isländische Gesetzeslage hinsichtlich des Imports von Frischfleisch, Fleischzubereitungen und anderen Fleischprodukten aus EWR-Staaten verletzt das EWR-Recht. Zu diesem Schluss kam vergangene Woche ein kommentiertes Gutachten der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA).

Das Genehmigungsverfahren nach isländischem Recht wird darin als unnötig und als ungerechtfertigte Handelsbarriere gesehen. Island hat nun zwei Monate Zeit, auf das Gutachten zu reagieren.

Landwirtschaftsminister Sigurður Ingi Jóhannsson sagte gegenüber ruv.is, man werde das Gutachten wohl vor dem EFTA-Gerichtshof anfechten. „Es ist … enttäuschend, dass die ESA zu diesem Schluss gekommen ist. Wir argumentieren, dass es um grundlegende Fragen der Gesundheit geht und ich erwarte, dass unsere Position vor Gericht besteht.“

Aus Sicht der ESA ist Islands Begründung für die Einfuhr-Begrenzung von Frischfleisch nicht haltbar, in der es heißt, man wolle die Infektionsgefahr für isländisches Vieh beseitigen und die menschliche Gesundheit schützen.

Sigurður ist anderer Meinung. „Selbstverständlich werden wir die Angelegenheit in den zwei Monaten, die uns bleiben, bis wir gegenüber der EAS reagieren müssen, überprüfen, aber wir im Ministerium glauben nicht [, dass Island im Unrecht ist]. Es geht um grundlegende öffentliche Interessen und wir denken, dass das alles auf festen Füßen steht.“

Nach isländischem Recht unterliegt der Import von Frischfleisch, ganz egal ob verarbeitet oder unverarbeitet, gekühlt oder tiefgefroren, und auch von Fleischerzeugnissen und anderem Fleisch einem Genehmigungsverfahren. Importeure müssen eine Genehmigung beantragen und beim isländischen Lebensmittel- und Veterinäramt eine Dokumentation einreichen.

Die ESA zieht den Schluss, dieses Genehmigungsverfahren breche die Richtlinie über veterinärrechtliche Kontrollen im EWR-Handel, deren Hauptziel es sei, Gesundheitschecks am Entstehungsort eines Produkts zu verstärken und den freien Warenverkehr zu erleichtern, und dadurch weitere tierärztliche Kontrollen an den EWR-Binnengrenzen entfallen zu lassen.

Verlange das isländische Gesetz von Importeuren, Genehmigungen zu beantragen und verschiedene Zertifikate vorzulegen, beispielsweise darüber, dass die Produkte salmonellenfrei sind, so seien dies zusätzliche und systematische Veterinärkontrollen, die im Herkunftsland bereits Teil einer umfassenden Reihe von tierärztlichen und Gesundheits-Kontrollen gewesen seien, begründet die ESA auf ihren Internetseiten.

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