Vizestaatsanwalt Helgi Magnús Gunnarsson hat im Fall der Agné Krataviciuté, die im März für die Tötung an ihren neugeborenen Kind im Jahr 2011 zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt worden ist, am Reykjavíker Bezirksgericht Berufung eingelegt und verlangt ein strengeres Urteil.
Reykjavík Zentrum. Themenfoto: Páll Stefánsson.
Nach Angaben von visir.is hatte das Büro des Staatsanwaltes beantragt, die Anklage in Mord umzuwandeln. Davon war sie seinerzeit freigesprochen worden. Stattdessen war sie wegen Paragraf 212 des Strafgesetzbuches verurteilt worden, der wie folgt lautet:
„Wenn eine Mutter ihr Kind während oder sofort nach der Geburt tötet und festgestellt werden kann, dass sie die Tat unter Stress begangen hat, aus Furcht vor Repressalien, oder aus einem durch die Geburt kranken oder gestörten Geisteszustand heraus, ist sie für bis zu sechs Jahren zu inhaftieren.“
Krataviciuté soll dem Kind Verletzungen im Gesicht zugefügt haben und es danach im Müllraum in einem Hotel in Reykjavík wo sie als Putzfrau arbeitete, plaziert haben.
Sie sollte dem Kindsvater 600.000 ISK (3.700 EUR) Schmerzensgeld zahlen. Die Zeit ihrer Untersuchungshaft wird der Haftstrafe angerechnet.
DT