Bekleidungsfirma muss Strafe zahlen Skip to content

Bekleidungsfirma muss Strafe zahlen

Die Verbraucheragentur hat gegen den Bekleidungshersteller Drífa ehf. wegen irreführender Warenauszeichnung eine administrative Geldstrafe in Höhe von einer Million ISK (6,450 EUR) verhängt. Drífa ehf. produziert Kleidung unter den Markennamen Icewear und Norwear.

Die Markenschildchen weisen eine Herstellung in Island mit isländischen Materialien aus, obwohl die Produkte im Ausland mit ausländischem Material hergestellt werden, berichtet visir.is.

Die Produkte des Herstellers, wie wollene Handschuhe und Mützen, sind mit einer isländischen Flagge versehen, das Herstellerland ist nicht speziell vermerkt.

Schon im vergangenen Jahr hatte die isländische Handelskammer gegen das Unternehmen Anklage erhoben, weil die Auszeichnung der Produkte gesetzeswidrig sind.

Nun hat die Verbraucheragentur die Auszeichnung aus irreführend bezeichnet und dem Unternehmen untersagt, den Markennamen zu benutzen, wenn das Herstellerland nicht explizit genannt wird. Sollte keine korrekte Warenauszeichnung erfolgen, droht die Agentur mit härteren Maßnahmen.

Im Jahr 2012 war entdeckt worden, dass Unternehmen traditionelle Islandpullover im Ausland, unter anderem in China produzieren lassen und sie in Island als einheimische Waren vermarkten.

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