Innenminister Ögmundur Jónasson hatte vor diese Woche einen Gesetzesvorschlag ins Parlament zu bringen, nach der behinderte Wähler ihre eigenen Helfer mitbringen können, die ihnen bei einer Wahl zur Seite stehen.
Ögmundur sagte gegenüber dem Fréttablaðið, dass grundsätzlich die offiziellen Wahlhelfer im Wahlbüro beim Wählen behilflich seien, dass Wähler mit Behinderungen jedoch ihre eigenen Helfer mitbringen dürfen.
„Es soll gestattet werden, dass der fragliche Wähler den Wahlhelfer im Wahlbüro unter vier Augen von seinem Wunsch in Kenntnis setzt. Danach kann er seinen eigenen Wahlhelfer mit zur Wahlurne nehmen,“ erklärte der Minister.
Der Gesetzesvorschlag war in Kooperation mit der Organisation der Behinderten in Island (ÖBÍ) und der Vereinigung der Sehbehinderten (BIOVI) ausgearbeitet worden.
„Ich hoffe, der Gesetzentwurf wird das Parlament zügig passieren, damit das Gesetz verabschiedet werden kann, bevor das Referendum zur Verfassung am 20. Oktober stattfindet,“ sagte Ögmundur.
Nach den Präsidentschaftwahlen im Juni hatten drei Wähler mit Behinderungen die Wahl angefochten, weil sie sich nicht gleich behandelt gefühlt hatten.
Der oberste Gerichtshof hatte geurteilt, dass die Wahl in der Tat nicht korrekt verlaufen sei, dass dies aber keine Auswirkungen auf den Wahlausgang gehabt habe.
Die strengen Regeln für Wähler mit Behinderungen sollten sie vor Einflußnahme von ihnen nahestehenden Personen schützen. Die Klage auf Wiederholung der Präsidentschaftswahl war abgewiesen worden.
DT