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Begünstigung von Prostitution: 40 Angeklagte

40 Personen wurden wegen der Begünstigung von Prostitution angezeigt. Laut Internetseite der Staatsanwaltschaft erwartet die Angeklagten im Falle einer Verurteilung Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

Ende Oktober wurden die Klagen eingereicht und die Fälle werden nun vor dem Bezirksgericht Reykjavík verhandelt, wie ruv.is berichtet.

Dies ist das zweite Mal innerhalb eines Jahres, dass Leute wegen der Begünstigung von Prostitution angeklagt werden. Im November letzten Jahres mussten 20 Personen jeweils ISK 80.000 (EUR 520) Strafe bezahlen für den Versuch, sexuelle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Es wird angenommen, dass dies in einem Apartmenthotel am Laugavegur, im Zentrum von Reykjavík, stattfand.

Bereits im Okober 2013 wurden zehn Leute für die Begünstigung von Prostitution in einer Wohnung in Kópavogur im Hauptstadtgebit verurteilt.

Prostitution ist in Island nicht illegal. Allerdings ist es illegal, Sex anzuschaffen, genauso wie das Profitieren von Prostitution als dritte Partei (Zuhälterei).

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