Zwei der drei Aluminiumgesellschaften in Island handeln mit der Isländischen Krone auf ausländischen Märkten, um am Unterschied zwischen dem offiziellen Wechselkurs der Zentralbank von Island und dem Wechselkurs im Ausland zu profitieren.
Die Aluminiumfabrik in Reydarfjördur im Bau. Foto von Páll Stefánsson.
„Viele Gesellschaften haben Ausnahmegenehmigungen von den Wechselkursbeschränkungen gemäss dem 14. Absatz der Verordnungen“, erklärte Zentralbankdirektor Svein Harald Oeygard dem Fréttabladid. „Aber die Ausnahmen sind nicht dafür gemacht, damit die Firmen daran profitieren.“
Dieser Handel geht beispielsweise so vor sich: Die Gesellschaften kaufen Währung auf dem europäischen Markt, auf dem der Wechselkurs der Krone profitabler ist. Auf diese Weise nehmen diese Firmen mehr Kronen für jeden Dollar ein, als wenn sie die Währung in Island getauscht hätten.
Jedoch sind solche Praktiken nicht illegal, da die betroffenen Firmen von den Währungsbestimmungen der Zentralbank ausgenommen sind.
Die Aluminiumgesellschaften Alcan und Alcoa in Island haben bestätigt, einen kleinen Teil ihrer Einnahmen dazu verwandt zu haben, im Ausland Kronen zu kaufen.
Nordurál – Century Aluminium dagegen bekräftigte, die Gesellschaft habe Währungsgeschäfte nur in Island und nur über isländischen Handelsbanken getätigt.
Alcan hat nun entschieden, seine Handelspraktiken bezüglich der Isländischen Krone zu ändern. Die Gesellschaft hat mit der Zentralbank Kontakt aufgenommen, um Währungsgeschäfte von nun an ausschliesslich in Island abzuwickeln.