Das Vorhaben, alle Gebäude in Island, die älter als 100 Jahre sind, zu erfassen, kommt nur schleppend in Gang. Laut einem Gesetz, das vor mehr als einem Jahr in Kraft trat, stehen all diese Gebäude unter Denkmalschutz, doch die Aufzeichnungen des staatlichen Grundbuchamts von Island sind nicht immer eine zuverlässige Quelle.
Pétur H. Ármannsson, Bereichsleiter beim Amt für kulturelles Erbe Islands, sagte gegenüber ruv.is, die Behörde habe noch nicht mit einer umfassenden Aufzeichnung der Gebäude begonnen. „Es liegt möglicherweise daran, dass genaue Angaben in Bezug auf das Alter dieser Bauwerke noch nicht vollständig geklärt sind. In zahlreichen städtischen Gebieten des Landes wurden bereits Untersuchungen angestellt, aber bei vielen Gebäuden ist das genaue Baujahr noch immer unklar.”
Die Immobilien-Datenbank des staatlichen Grundbuchamts ist das einzige Gesamtverzeichnis isländischer Bauten. Sie sei aber nicht ganz zuverlässig, da oft ein falsches Baujahr eingetragen wurde. In vielen Fällen sei erst das Jahr der ersten Renovierung verzeichnet, was bedeute, dass Häuser immer auch älter sein können, als der Eintrag vermuten lasse, erklärte Pétur.
Er betonte, das Schutzgesetz sei in erster Linie eine Vorsichtsmaßnahme, die sicherstellen soll, dass kein Haus ohne triftigen Grund abgerissen oder umgebaut wird. „Mit dem Gesetz wird nicht beabsichtigt, den Abriss oder Umbau von Häusern, die über 100 Jahre alt sind, zu verbieten. Das wäre nicht möglich.”
Man nehme an, dass die Zahl an mehr als ein Jahrhundert alten Häusern irgendwo zwischen 3.000 und 3.500 liegt, fügte Pétur hinzu. „Im Vergleich zu anderen Ländern ist dies kein sehr hoher Anteil.”