Rechtliche Voraussetzungen für Blutstutenhaltung geändert Skip to content
Photo: Dagmar Trodler.

Rechtliche Voraussetzungen für Blutstutenhaltung geändert

Die isländische Verordnung, die seit letztem Jahr für die Blutstutenhaltung gilt, wird ausser Kraft gesetzt, berichtet Vísir. Stattdessen fällt die Haltung und Blutgewinnung aus tragenden Stuten unter die Verordnung 460/2017 zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendete Tiere. Diese Änderung ist einer Mitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittel zu entnehmen. Sie wurde nach einem Briefwechsel zwischen dem Ministerium und der Regulierungsbehörde der EFTA (ESA) vorgenommen. Mehrere Tierschutzverbände hatten in der Blutstutensache eine Beschwerde bei der ESA eingereicht.

Island darf keine Sonderregeln schaffen
Mit der Verordnung 460/2017 zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke genutzte Tiere wird eine Richtlinie umgesetzt, die im Jahr 2014 in das EWR-Abkommen aufgenommen worden war.
In einem offiziellen Mahnschreiben der ESA an die isländische Regierung vom 10. Mai erklärt die Regulierungsbehörde, dass Island mit dem Erlass einer Sonderregelung für die Blutstutenhaltung gegen die oben genannte Richtlinie 460 und die Bestimmungen des EWR-Abkommens verstoßen habe.  Dem Schreiben der ESA nach gehe es im Fall der betreffenden Verordnung um die Auslegung des Anwendungsbereichs. Die isländische Regierung habe zugestimmt, dass die Blutgewinnung aus tragenden Stuten zur Herstellung des PMGS/eCG-Hormons in den Geltungsbereich der Verordnung 460 fällt.

Blutgeschäft zukünftig genehmigungspflichtig
Das Ministerium informiert, dass die derzeit geltende Verordnung zur Blutgewinnung aus tragenden Stuten, Nr. 900/2022, ab dem kommenden 1. November ausser Kraft treten wird. „Der Schwerpunkt liegt auf der Wahrung der Verhältnismäßigkeit und darauf, dass den Beteiligten die Möglichkeit gegeben wird, sich an den neuen Rechtsrahmen anzupassen. Nach dem 1. November gilt die Verordnung 460/2017 zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere.”
Die Haltung und kommerzielle Blutgewinnung aus tragenden Stuten unter die genannte Verordnung zu stellen bedeutet, dass sich die formalen Anforderungen für bestimmte Aspekte der Tätigkeit ändern, etwa hinsichtlich der Lizenz, um die sich die Veterinäraufsichtsbehörde (MAST) gemäß Verordnung 460 dann kümmert. Vor drei Jahren war die kommerzielle Blutgewinnung in einen landwirtschaftlichen Zweig umgewandelt worden, für den keine Genehmigung mehr erforderlich war.
Aber nicht nur in Sachen Genehmigung, sondern auch bei Blutmenge und Häufigkeit der Blutgewinnung dürften Neuerungen ins Haus stehen, die die wirtschaftliche Grundlage der Branche verändern könnten.

Wichtige Punkte aus 460/2017
In der Verordnung 460/2017 geht es um das Wohlergehen von für wissenschaftliche Zwecke verwendete Tiere, es soll sichergestellt werden, dass Tiere, die solcherart genutzt werden, keine unnötige Belastung erleiden müssen.
Nach Artikel 4.1 ist jegliche Tierhaltung zu obigem Zweck genehmigungspflichtig, und die Genehmigung kann bei Verstössen durch die Veterinäraufsichtsbehörde entzogen werden.
In Art 10.1 heisst es dass kein Tierversuch durchgeführt werden darf, wenn es eine andere anerkannte Methode ohne den Einsatz von Versuchstieren gibt, um den gewünschten Effekt zu erzielen.

Mehr zum Thema Blutstuten in Island.

 

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