Fischzucht: Büroleiter verzögerte Veröffentlichung des neuen Lachszuchtgesetzes Skip to content
Bíldudalur Arnarfjörður
Photo: Laxakvíar Laxeldi Lax *** Local Caption *** Vestfirðir.

Fischzucht: Büroleiter verzögerte Veröffentlichung des neuen Lachszuchtgesetzes

Im Bericht des isländischen Rechnungshofs zur Fischzucht, der am Montag veröffentlicht worden war und ein düsteres Bild der Industrie in Bezug auf Eignerschaft und Wildwuchs zeichnete, geht es auch um einen Vorfall, der sich im Sommer 2019 ereignete.

Damals hatte ein Büroleiter im Ministerium für Arbeit und Innovation veranlasst, dass das neue Gesetz zur Lachszucht erst vier Wochen nach Ratifizierung in den Regierungsnachrichten veröffentlicht wurde.  Damit war das Gesetz nicht gleich nach der Ratifizierung gültig, und Lachszuchtkonzerne hatten Zeit, ihre Daten nach den alten Bestimmungen bei der Planungsbehörde einzureichen. Im Bericht des Rechnungshofes heisst es, dass es ein Mitarbeiter aus dem Ministerium gewesen sei, der darum gebeten habe, das Gesetz nicht gleich zu veröffentichen.

Ermittlungen eingestellt, Büroleiter wegrationalisiert
Das Ministerium habe sich damals an die Polizeidirektion der Hauptstadt gewendet, die herausfinden sollte, ob die Vorgehensweise des Büroleiters ein Gesetzesbruch war. Der Büroleiter war zunächst vom Dienst suspendiert und dann im Rahmen von Veränderungsmassnahmen innerhalb des Ministeriums entlassen worden. Er hatte dort seit 2013 gearbeitet.
Die Polizei hatte die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, dort begannen Ermittlungen im Juni 2021. Im vergangenen September teilte der Staatsanwalt dem Ministerium mit, die Untersuchung habe nicht ergeben, dass der damalige Mitarbeiter seine Position für sich oder andere missbraucht habe. Eine Ermittlung würde wahrscheinlich keine Schuld aufzeigen oder Licht in die Angelegenheit bringen, die wurde daher eingestellt, berichtet RÚV.

Vertrauen der Öffentlichkeit untergraben
Der Leiter des Rechnungshofes hält diesen Vorfall für sehr ernst. Die genannte Verzögerung habe das Vertrauen der Öffentlichkeit und anderer Interessensvertreter darin untergraben, dass Unternehmen Gleichberechtigung und Transparenz respektierten.
“Offenbar haben die Unternehmen, die zwischen der Genehmigung und dem Inkrafttreten des Gesetzes vorläufige Bewertungsberichte vorgelegt haben, von der Verschiebung der Veröffentlichung profitiert und einen unangemessenen Spielraum erhalten, um die vorläufigen Bestimmungen des Gesetzes einzuhalten“, heißt es in dem Bericht des Rechnungshofes.

Der isländische Rechnungshof hatte im vergangenen Jahr auch angekündigt, die Tierschutzabteilung der Veterinäraufsichtsbehörde (MAST) zu prüfen. Die Behörde war im Zusammenhang mit wiederholten Tierquälereien, den nicht nachgegangen war, in die öffentliche Kritik geraten.

 

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