Isländische Behörden sind der Ansicht, dass die Blutgewinnung aus tragenden Stuten als landwirtschaftliche Produktion gilt und daher nicht unter die Richtlinie zur Verwendung von Tieren für wissenschaftliche Zwecke fällt, berichtet das Bændablaðið.
Zu Monatsbeginn war im Ministerium für Landwirtschaft ein förmliches Mahnschreiben der EFTA-Regulierungsbehörde ESA zum Thema Blutgewinnung aus tragenden Stuten eingegangen.Die Regulierungsbehörde begründet ihre Argumentation damit, dass die Tätigkeit unter die Richtlinie zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendete Tiere fällt. Nach Angaben des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittel vertritt die isländische Regierung jedoch den Standpunkt, dass die Blutgewinnung eine landwirtschaftliche Tätigkeit ist.
In dem Mahnschreiben der ESA wird kritisiert, dass Island seinen Verpflichtungen gemäss Bestimmung 2010/63/ESB zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendete Tiere nicht nachkomme. Die isländische Regierung vertritt jedoch den Standpunkt, dass die Blutstuten keine Versuchstiere sind, weil das aus ihnen gewonnene Blut ein landwirtschaftliches Produkt darstelle, daher falle die Blutstutenhaltung auch nicht unter die genannte Bestimmung.
Die Sichtweise der ESA werde derzeit jedoch ebenso wie der nächste Schritt geprüft, vor allem gehe es um eine Auslegung des Geltungsbereichs der oben genannten Bestimmung.
Klage von 17 Verbänden bei der ESA
Das Mahnschreiben der ESA ging ein, nachdem bei der EFTA im April letzten Jahres eine von 17 isländischen Verbänden formulierte Klage eingegangen war. Die Verbände sehen in der Blutgewinnung aus tragenden Stuten zur Produktion des PMSG-Hormons einen Verstoss gegen Bestimmungen im EWR-Vertrag.
Der Brief ist der Beginn einer möglichen Klage der ESA gegen die isländische Regierung wegen Verstoß gegen die Bestimmungen der Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendete Tiere. In Absatz 5 des 1. Artikels der Richtlinie heißt es, dass diese nicht für landwirtschaftliche Tätigkeiten gilt.
Island Regierung hat nun zwei Monate Zeit, ihren Standpunkt zu übermitteln, bevor die Regulierungsbehörde entscheidet, ob sie Klage erhebt. In einer schriftlichen Antwort des Ministeriums heisst es, dass im August 2022 eine Verordnung erlassen worden sei, die das Wohlergehen und die Gesundheit aller zur Blutgewinnung benutzten Stuten gewährleisten soll. Die Verordnung gelte für drei Jahre und solle der Überwachung dienen, sowie eine mögliche Zukunft der Tätigkeit beurteilen.
Die Regulierungsbehörde ESA kontrolliert, ob Verpflichtungen nach dem EWR-Abkommen von den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen erfüllt werden. Die Kontrolle betrifft sowohl die Umsetzung der EWR-Vorschriften in isländisches Recht, als auch deren Durchsetzung durch die Regierung. Die Regulierungsbehörde kann einen Fall aus eigener Initiative oder aufgrund einer Beschwerde eines EWR-Landes, einer EU-Institution oder einer Privatpartei eröffnen.
Im vergangenen Jahr hatte die Regulierungsbehörde sieben Mahnschreiben an die isländische Regierung geschickt.
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