Abgeschobener Flüchtling und Familie zurück in Island Skip to content
Héraðsdómur Reykjavíkur Reykjavík District Court
Photo: Golli. Reykjavík District Court.

Abgeschobener Flüchtling und Familie zurück in Island

Das Reykjavíker Bezirksgericht hat die Abschiebung des Irakers Hussein Hussein und seiner Familie im November als gesetzeswidrig befunden. Nach dem Urteil ist die Familie am vergangenen Wochenende nach Island zurückgekehrt.
In einer Erklärung von Albert Björn Lúðvíksson von der Anwaltskanzlei Claudia&Partners, die die Flüchtlingsfamilie vertritt, hiess es, die rechtliche Grundlage für die Abschiebung sei nicht gerechtfertigt gewesen. Ausserdem habe der Berufungsausschuss für Flüchtlings- und Einwanderungsfragen den Fall als überfällig bewertet. Dies bleibe unbewiesen, und selbst wenn es sich als wahr herausstelle, sei es unbedeutend, weil der isländische Staat immer noch die Verantwortung für den ganzen Vorgang und jegliche aufgetretene Verzögerungen trage.

Hussein Hussein ist ein irakischer Flüchling, der krankheitsbedingt auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Seine Abschiebung im November hatte grosse Empörung hervorgerufen, als Videos in den sozialen Medien zeigten, wie er gewaltvoll aus seinem Rollstuhl gezogen wurde. Seine beiden minderjährigen Schwestern waren von der Polizei vor der Schule abgefangen und ins Abschiebehotel verbracht worden. Empörung wurde auch laut, als sich herausstellte, dass die Flughafenbehörden offenbar versucht hatten, eine Medienberichterstattung über die Abschiebung bei Nacht und Nebel zu verhindern.
Menschenrechtsorganistionen hatten wiederholt auf die katastrophalen Bedingungen für behinderte Flüchtlinge in Griechenland hingewiesen.

Auch wenn Hussein und seine Familie diesen Fall gewonnen haben, so ist ihr Bleiberecht in Island noch nicht gesichert, und ihr Kampf um die Anerkennung als Flüchtlinge geht weiter, denn noch ist nicht klar, ob der Staat in Berufung gehen wird.
Vísir berichtet, dass die beiden Schwestern gleich nach der Ankunft wieder zur Schule gegangen sind. Sie waren in Griechenland von ihren isländischen Lehrern per Internet weiterunterrichtet worden.

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