Die südisländische Polizei hat Bussgeldverfahren gegen zehn ausländische Autofahrer eingeleitet, die im vergangenen Jahr in Südisland mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt worden sind, berichtet RÚV. Die betroffenen Fahrer stammen aus neun Nationen.
Die Verfahren wurden im amtlichen Mitteilungsblatt angekündigt, alle zehn Verfahren betreffen eine Geschwindigkeitsübertretung auf dem Suðurlandsvegur, das ist der Ringstrassenabschnitt von Reykjavík in Richtung Osten, auf dem ausserhalb geschlossener Ortschaften eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h gilt.
Die höchste dort gemessene Geschwindigkeit, gegen die nun Verfahren eingeleitet wird, betrug 135 Kilometer pro Stunde.
Die Gesamtsumme der Bussgelder beträg etwa eine Million Kronen, wenn es gelingt, die Gelder aus dem Ausland einzutreiben.
Die Raser stammen aus aller Welt. Zwei kamen aus den USA, die anderen kommen aus Deutschland, Japan, Ungarn, Grossbritannien, China, Spanien, Russland und Irland.
Der Chinese bekommt seine Anklageschrift für 124 km/h, der eine US-Bürger für 114 km/h, der andere für 124 km/h. Der Deutsche darf für 129 km/h geradestehen, der Ire für 109 km/h. Der Spanier zahlt für 109 km/h, der Brite für 123 km/h, der Ungar für 123 km/h. Spitzenreiter in der Rasergrupe waren ein Japaner mit 134 km/h im Hornafjörður, und ein Russe mit 135 km/h auf dem Suðurlandsvegur. Die beiden letzteren dürfen jeweils 150.000 Kronen zahlen.
In der Ankündigung des amtlichen Mitteilungsblattes, welche in zwei Teilen erschienen war, nämlich Ende Dezember und heute, heisst es, dass die Angeklagten vor Gericht geladen werden. Sie müssen das Urteil anhören, dürfen sich verteidigen und müssen das Urteil annehmen.
Wenn ein Angeklagter nicht vor Gericht erscheint, muss er damit rechnen, festgenommen und vor Gericht gebracht zu werden.
Der Spanier, der Brite, einer der US-Bürger und der Russe müssen sich am 31. Januar vor Gericht einstellen, die anderen Aneklagten am 21. Februar. Dann werden die Anklagen vorgetragen.
Die Polizei informiert, dass alle Autofahrer mit Radarfallen gemessen wurden. Als Grund dafür, dass die Bussgeldverfahren so spät eingeleitet wurden, nennt die Polizei den Umstand, dass sie die Fälle erledigt, die noch nicht bearbeitet worden waren. Üblicherweise bezahlen erwischte ausländische Raser das Bussgeld vor Ort.
Die Polize betont, dass das Gleiche für isländische Autofahrer gilt. Die Eröffnung und Veröffentlichung solcher Bussgeldverfahren gehöre zu den Ausnahmen. Das Eintreiben von Bussgeldern sei abhängig davon, aus welchem Land der Betreffende stamme und wie die Strafe im Rahmen internationaler Abkommen durchgeführt werden kann.
RÚV schreibt weiter, dass ein Angeklagter, der nicht vor Gericht erscheint, als geständig betrachtet wird, dass er also den begangenen Rechtsbruch zugibt, und das Urteil wird in seiner Abwesenheit gefällt. Ein grosser Teil solcher Verfahren werde als Urteil in Abwesenheit gefällt, heisst es von Seiten der Polizei.