Das Walfangunternehmen Hvalur hf. hat beim Umweltminister eine Ausnahmegenehmigung beantragt, um termingerecht mit der Verarbeitung von erlegten Walen zu beginnen, obwohl eine Betriebslizenz dafür noch nicht vorliegt. Inspektoren der Gesundheitsbehörden hatten einen nicht fachgerecht aufgestellten Öltank auf dem Betriebsgelände moniert. Der Leiter der Gesundheitsbehörde hält es allerdings für unwahrscheinlich dass die Lizenzausgabe an diesem Öltank scheitert.
Die Betriebslizenz des Walfangunternehmens umfasst nicht nur den Fang auf hoher See, sondern auch die Zerteilung der erlegten Wale an Land. Sie wird von den Gesundheitsbehörden des Westlandes ausgegeben und war am 1. Mai ausgelaufen. Das Unternehmen hatte eine Erneuerung beantragt, die von den Gesundheitsbehörden veröffentlicht worden war.
Gegen diesen Antrag kann man bis 9. Juni Einspruch erheben. Die Behörden müssen alle Einsprüche bearbeiten, bevor die neue Lizenz vergeben wird. Behördenleiter Þorsteinn Narfason gab an, die Bearbeitungszeit hänge von der Zahl der Einsprüche ab. Er schätze ein bis zwei Wochen, die Angelegenheit geniesse Vorrang, um die Lizenz ausgeben zu können, damit der Betrieb nicht aufgehalten werde. Er sei sich bewusst, dass nicht alle mit dem Geschäft des Walfangunternehmens einverstanden seien und gehe davon aus, dass da so einiges an Einsprüchen eingehen werde.
Hvalur hf. hatte seinen Antrag auf Ausnahmegenehmigung an Umweltminister Guðlaugur Þór Þórðarsson gerichtet. Die Verarbeitung der ersten erlegten Wale beginne normalerweise am 15. Juni, doch sei nun ungewiss, ob die Lizenz vor Saisonbeginn vorliege.
Umweltbedenken behindern nicht Lizenzvergabe
Die Gesundheitsbehörde hatte im letzten Jahr bei ihrem Kontrollbesuch unter anderem einen nicht korrekt aufgestellten Öltank moniert. Die Lizenz sollte erst bei Vorhandensein der geforderten Betonplatte erteilt werden. Bislang sind die Forderungen nicht erfüllt worden, doch Þorsteinn meint, es sei unwahrscheinlich dass dieser Umstand die Lizenvergabe behindere.
“Das ist ja nun mal so, dass nicht alles, worum die Gesundheitsbehörde bittet, auch gemacht wird, manchmal muss man noch mal daran erinnern, und wir arbeiten ja verwaltungsrechtlich an diesen Verbesserungen. Wenn die Verbesserungen dann nicht durchgeführt wurden, bekommt der Betreffende eine automatische Email aus dem Kontrollsystem, wo er daran erinnert wird, dass was fällig ist, und wir bitten dann um Aufklärung.“ Die Frist laufe am 9. Juni ab, aber das Unternehmen könne natürlich um Fristverlängerung bitten.
Nicht nur der Öltank war den Inspektoren negativ aufgefallen, auch eine ungeschützter Trinkwasserspeicher wurde moniert. Das Wasser werde vor der Nutzung gefiltert und bestrahlt, um eine Gefahr zu mindern. Alle Wasserproben seien jedoch unauffällig gewesen. Þorsteinn weiss, dass nicht alles auf einmal ausgebessert werden kann, seine Behörde befinde sich auf einem bestimmten Kurs, wähle aber den leichtesten Weg.