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Photo: Landmannalaugar.

Landmannalaugar: Gemeinde beschliesst Grossparkplatz

Der Gemeinderat von Rangárþing ytra in Südisland hat seine Zustimmung für den Bau eines vergrösserten Parkplatzes in Landmannalaugar gegeben, berichtet RÚV. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung der isländischen Premierministerin, die den Vorsitz im Ausschuss für Staatsland hat. Bisher liegt eines solche Zustimmung nicht vor.
Wenn das Bauvorhaben umgesetzt wird, dann entsteht am Námukvísl ein 5000 Quadratmeter grosser Parkplatz. Im Sommer war der infrastrukturelle Ausbau von Landmannalaugar ein heisses Medienthema gewesen, weil der Verkehr in das Naturparadies stetig wächst.

Naturzerstörung für einen Parkplatz
Der Ausbau des Parkplatzes wäre ein erster Schritt des geplanten Ausbaus. Allerdings würden die Bauarbeiten ein gehöriges Mass an Naturzerstörung mit sich bringen, unter anderem weil ein Schutzdeich aus Geröll aufgeschüttet werden müsste.
Mit dem neuen Parkplatz könnten dann aber auch grosse Reisebusse die unter Naturschutz stehende Thermaloase mitten im Hochland anfahren. Pro Jahr reisen mehr als 130.000 Touristen nach Landmannalaugar, das sind täglich 2000 bis 3000 Personen in Bussen oder Mietwagen.

Die Umweltbehörde hatte gegen die geplanten Parkplatzpläne nichts einzuwenden gehabt, aber das isländische Planungsbüro wollte eine Umfrage bei Touristen und innerhalb der Tourismusbranche zum Thema touristischer Ausbau durchführen, bevor die Bagger anrücken.
Der Gemeindrat hingegen sagt, dass dies nicht für die Erweiterung des Parkplatzes gelte, der ja nur der erste Schritt von umfassenderen Plänen für das Gelände sei. Daher ist eine solche Umfrage unter Besuchern nicht durchgeführt worden.

Umweltschutzbehörde legt Beschwerde ein
Die Umweltschutzorganisation Náttúrugrið hat gegen die Bauvorhaben beim Berufungsausschuss für Umwelt- und Resourcenfragen Beschwerde eingelegt. Náttúrugrið-Vorsitzender Snæbjörn Guðmundsson sagt, dass die Bauvorhaben schockierend grob gegen das unter Naturschutz stehende Gebiet durchgezogen werden, und dabei weder dem Planungsgesetz noch dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung von Plänen und Projekten entsprächen.

 

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