Lachsflucht: Risikobewertung 2023 muss überarbeitet werden Skip to content
Bíldudalur Arnarfjörður
Photo: Laxakvíar Laxeldi Lax *** Local Caption *** Vestfirðir.

Lachsflucht: Risikobewertung 2023 muss überarbeitet werden

Aufgrund veränderter Bedingungen hat das Marineforschungsinstitut beschlossen, die Risikobewertung der genetischen Vermischung von Lachsen zu überarbeiten, berichtet RÚV. Im August waren etwa 3.500 Lachse aus einem Meereszuchtgehege des Unternehmens Arctic Fish im Patreksfjörður in die freie Natur entkommen, und viele dieser Zuchtlachse waren Sportanglern an die Angel gegangen.

Risikobewertung aus 2020 und 2023 veraltet
Eine der Aufgaben des Marineforschungsinstituts besteht darin, in regelmäßigen Abständen Risikobewertungen für die Fischzucht durchzuführen. Dabei wird analysiert, wie viel Zuchtlachs in einem Jahr die Flüsse hochwandern kann, ohne dem Wildbestand genetischen Schaden zuzufügen. Die letzte Risikobewertung stammt aus dem Jahr 2020. Damals war vereinbart worden, dass die maximale inländische Produktion von Zuchtlachs in offenen Meeresgehegen 106.500 Tonnen betragen würde. Das ist etwa doppelt so viel, wie bereits jetzt im Land produziert wird.

Das Marineforschungsinstitut hat Anfang des Monats seine aktuelle Risikobewertung an den Beratenden Ausschuss für Fischzucht geschickt. In der Bewertung ging man nicht davon aus, dass viele ausgewachsene Zuchtlachse in die Lachsflüsse eindringen. Die Realität sah jedoch anders aus, und inzwischen ist auch klar geworden, dass ein beträchtlicher Teil der aus den Meeresgehegen von Arctic Fish entkommenen Zuchtlache die Geschlechtsreife erreicht hat: Anfang dieses Monats hatte nämlich die Fischereibehörde norwegische Taucher ins Land geholt, um in Flüssen der Westfjorde nach Fluchtlachsen zu jagen. Bei Untersuchung der erbeuteten Fische stellte sich heraus, dass 40 von 42 Zuchtfischen geschlechtsreif und damit fruchtbar waren.

Defekte Beleuchtung schuld an der Frühreife
Ein Grund für die frühe Geschlechtsreife der Fische (die laut Zuchtplan eigentlich noch nicht hätten fortpflanzungsfähig sein sollen) ist bislang nicht angegeben worden, als wahrscheinliche Erklärung gilt jedoch eine defekte Lichtsteuerung. In einer Bekanntmachung von Hafro hiess es, wegen dieser veränderten Bedingung müsse die Risikobewertung überprüft werden. Der Verband der Fischereiunternehmen hat diese Entscheidung akzeptiert.

Die Flucht der Zuchtlachse in den Westfjorden wird derzeit von der örtlichen Polizeidirektion untersucht. Ebenso prüft man, ob Arctic Fish gegen das Fischzuchtgesetz 71/2008 verstossen hat, dort sieht Art. 22 vor, dass Manager und Vorstandsmitglieder eines Lizenzinhabers mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren belegt werden können, wenn es sich um schwerwiegende Verstöße handelt.
Als schwerwiegender Verstoss würde etwa die Flucht eines Zuchtfischs aus einer betrieblichen Zuchteinrichtung gelten, wo die Ausrüstung aufgrund vorsätzlicher oder fahrlässiger Handlungen oder Unterlassungen unzureichend war.

 

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