"Isländischer Wollpullover" soll gesetzlich geschützt werden Skip to content

“Isländischer Wollpullover” soll gesetzlich geschützt werden

Eine Herstellergruppe, die handgestrickte isländische Wollpullover für den Verkauf produziert, hat Namensschutz für das Produkt “isländischer Wollpullover” (íslensk lopapeysa) bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde beantragt, berichtet das Bændablaðið. Sprecher der Antragsteller ist der isländische Handstrickverband, Handprjónasamband Íslands.

Der Antrag war am 1. Juni vergangenen Jahres eingeschickt worden, heute erschien er auf der Webseite der Behörde.

Der Begriff “Íslensk lopapeysa” soll auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz von Produktbezeichnungen, die auf einen Ursprung, eine Region oder eine traditionellen Sonderstellung hinweisen, geschützt werden.

Das entsprechende Gesetz war vom Parlament Ende Dezember 2014 verabschiedet worden. Ziel des Gesetzes war es, solchen Erzeugnissen, die Anforderungen und Bedingungen erfüllen, gesetzlichen Schutz zu gewähren – zusätzlich soll es für mehr Verbraucherschutz sorgen und unrechtmässiges Geschäftsgebahren verhindern.

In einer Ankündigung der Lebensmittelüberwachungsbehörde heisst es, dass das Gesetz einen Widerspruch gegen die geplante Produktbezeichnung erlaubt, den man einsenden kann, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Für diesen Einspruch gilt eine Frist von zwei Monaten, Stichtag ist der 29. Juni. Der Einspruch muss an die Lebensmittelüberwachungsbehörde geschickt werden.

Schon zuvor hatte die Behörde eine Produktbezeichnung gesetzlich schützen lassen: seit dem 12. Februar ist der Begriff isländisches Lammfleisch (íslenskt lambakjöt) ein geschützter Begriff.

Wenn der Antrag der isländischen StrickerInnen angenommen und ihr Erzeugnis gesetzlich geschützt wird, reicht ein eingenähtes Schildchen mit “Made in Iceland” nicht mehr aus, und der Import von im Ausland gestrickten “Islandpullovern” zieht rechtliche Konsequenzen nach sich.

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