Die isländische Planungsbehörde hat den Flächennutzungsplan für das südliche Hochland veröffentlicht. An der Planung sind neun angrenzende Kommunen beteiligt. Das gesamte Gebiet ist Volksland. Um Volksland nutzen zu können, müssen die Miteigentümer und Verwahrer – Gemeinden und Premierminister – ihre Zustimmung geben, falls die Nutzung für länger als ein Jahr gedacht ist. Falls Wasser oder Erdwärme, Minen und anderes Material genutzt werden sollen, muss der Premierminister seine Zustimmung geben.
Gespräche über einen Flächennutzungsplan für das südliche Hochland werden seit 2019 konkret geführt, mit dem Ziel, Kommunalpolitik zu Infrastruktur, Resourcennutzung und Naturschutz unter ein gemeinsames Dach zu bringen. Dabei steht ein Erhalt der Landschaft als Ganzes an erster Stelle, aber auch eine nachhaltige Ressoucennutzung.
Die Schaffung eines Strassennetzes im Hochland stellt für die Erschliessung des Hochlandes ebenso eine Herausforderung dar wie der Anstieg der Touristenzahlen und der zunehmende Individualverkehr in dem sensiblen Gebiet. Auch das Wetter spielt eine Rolle, sowie der Kampf gegen den Klimawandel.
Ganzjährige Nutzung angestrebt
Der Flächennutzungsplan sieht das umzeichnete Gebiet in ganzjähriger Nutzung. Die Sonderstellung der “unbebauten Weite” und der zum grossen Teil unter Schutz stehenden Natur soll erhalten bleiben, damit das Naturerlebnis auch weiterhin möglich ist. Resourcen sollen respektvoll genutzt werden, heisst es in dem Plan.
Ein Ausbau der Infrastruktur umfasst den Ausbau eines Wegenetzes, touristische Dienstleistungen und ein Verteilernetz für Strom und Telekomunikation.
Das Strassennetz sieht Fernstrassen und Landstrassen vor. Als Fernstrassen werden asphaltiert und ausgebaut: Kaldidalsvegur, Kjölur, Sprengisandur und die nördliche Fjallabaksleið, ausserdem Skjaldbreiðarvegur, die Strasse in die Kerlingafjöll, wo diesen Sommer ein grosses touristisches Zentrum eröffnet, sowie der Skálpanesvegur zum Geldingafjall und die Emstruleið hinter dem Fljótshlíð.
Diese asphaltierten Hauptstrassen sollen 5-6 Monate pro Jahr mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 70-90 km/h befahrbar sein. LKW-Verkehr ist nicht geplant. Das Strassenbaumaterial soll aus der jeweiligen Umgebung entnommen werden. Flüsse will man nach Möglichkeit überbrücken.
Die zweite Kategorie zum Ausbau von Strassen umfasst Landstrassen, die nicht asphaltiert werden und daher nur im Sommer befahrbar sind. Es handelt sich um Wege, die derzeit nur für schwere Geländewagen oder beim Schafabtrieb genutzt werden: Der Abtriebsweg westlich der Þjórsá an der Gljúfurleit und Leppistunga zum Weg in die Kerlingafjöll, die Heklubraut und die Fjallabaksleið, der Strommastenweg an der Sultartangalón, und der Abtriebweg östlich der Hvítá.
Servicenetz und regenerative Energie
Damit wird das südliche Hochland den Touristen zur Nutzung zur Verfügung stehen: mit dem Aufbau eines Verkehrswegenetzes und Servicestationen soll ein klarer und sicherer Zugang zu Natur und Kultur des Gebietes gewährleistet werden, welches einen Status als Reiseziel in unbebauter Natur erhält.
Die für die Erschliessung benötigte Energie soll aus Kleinkraftwerken kommen, wie Windrädern, Solarzellen, Wasserkraftwerken und Erdwärme. Stromleitungen sollen unterirdisch verlegt werden. Besonderen Wert legt man auf Verkehr mit Elektrofahrzeugen. Stromproduktion findet an den Rändern des Gebietes statt, wo zusätzliche Bauwerke nicht stören.
Touristische Dienstleistungen werden in vier Kategorien ermöglicht: Basisstationen, Hochlandstationen, Hüttengebieten und Wanderhütten. Erstere sind ganzjährig in Betrieb und umfassen einen Hotel- und Gastronomiebetrieb. Die Hochlandstationen umfassen Camping- und Hüttenbetriebe, sind den Sommer über geöffnet und können auch eine Badeanlage haben. Das Hüttengebiet ist ebenfalls gut zu erreichen und soll Gastronomiebetrieb und Gastunterbringung bieten.
Beim Ausbau von Radwegen, Reitwegen und Wanderwegen wird darauf geachtet, dass diese den Strassenverkehr nicht kreuzen. Der Flächennutzungsplan sieht auch sogenannte “stille Gegenden” vor.
Einwände gegen den Flächennutzungsplan können bis 12. Februar bei der Planungsbehörde eingereicht werden.