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Keflavík airport
Photo: Flug Flugvöllur flugáhöfn Flugfélög.

COVID-19: Neue Grenzbestimmungen ab 1. April

Ab Donnerstag dem 1. April gelten in Island neue Einreisebestimmungen.
– Kinder, die 2005 oder später geboren sind, müssen wie Erwachsene bei der Einreise zum COVID-Test und in Quarantäne.
– Einreisende, die ein Impfattest oder ein Attest über eine überstandene COVID-Erkrankung vorlegen, müssen sich einmal an der Grenze testen lassen.
– Einreisende, die aus Hochrisikogebieten kommen, müssen ihre Quarantäne zwischen den beiden Tests in einem staatlich überwachten Quarantänehaus verbringen.
– Alle Einreisenden müssen vor ihrer Ankunft den Tag der geplanten Abreise registrieren.
– Ab dem 11. April wird für den Aufenthalt im Quarantänehaus eine Gebühr von 10.000 Kronen pro Nacht erhoben.

Details:
– Kinder, die 2005 oder später geboren sind, müssen an der Grenze zum Test. Reist ein Kind in Begleitung eines Erwachsenen, der sich in Quarantäne begeben muss, dann verbringt das Kind die Quarantäne mit ihm und darf sie mit ihm verlassen, wenn das zweite Testergebnis negativ ist. Wenn die Begleitperson nicht in Quarantäne gehen muss, dann gilt das auch für das Kind. Alleinreisende Kinder müssen nicht in Quarantäne.

– COVID-Test bei Attest: Personen mit einem Impfattest müssen sich einmal an der Grenze testen lassen, weil es Hinweise darauf gibt, dass geimpfte Personen trotzdem andere anstecken können. Quarantäne ist nicht gefordert. Das Ergebnis des Tests muss in der gebuchten Unterkunft abgewartet werden.
Diese Bestimmung ist zeitlich begrenzt und wird vor dem 1. Mai überprüft.

– Hochrisikogebiete: Alle aus Risikogebieten Anreisende müssen im Quarantänehaus die fünf Tage verbringen. Das gilt für alle, die aus Ländern oder Gebieten kommen, wo die 14 Tage Reproduktionszahl pro 100.000 Einwohner über 500 liegt (dunkelrote Gebiete auf der EU-Karte) oder wo keine Informationen zu Infektionszahlen vorliegen (grau). Die vom Gesundheitsamt erstellte Länderliste wird am 9. April überarbeitet.
Gefälschte Atteste: Wenn der geringste Zweifel an der Echtheit eines Attests besteht, muss die betreffende Person sich zweimal testen lassen und fünf Tage ins Quarantänehaus.

– Kürzerer Aufenthalt: Jeder Einreisende muss vor der Ankunft den geplanten Abreisetag registrieren. Wenn die Verweildauer kürzer ist als die Quarantänezeit, wird dies besonders beprüft, da die Gefahr besteht, dass der Betreffende die Quarantäne nicht einhält.

– Quarantänehotel: der Aufenthalt kostet 10.000 Kronen pro Tag und gilt für das Zimmer, ganz gleich wieviele Personen sich darin aufhalten. Die Verpflegung ist inbegriffen. Der Transport zum Quarantänehotel erfolgt per Bus.
Zur Zeit verhandelt die Regierung mit dem Fosshotel in Reykjavík, welches mit 320 Zimmern das grösste im ganzen Land ist, sowie mit weiteren Häusern. Im Osten des Landes in Fährhafennähe, und in Akureyri sind ähnliche Unterbringungen in Vorbereitung. Die Betreuung der Quarantäneeinrichtungen wird vom isländischen Roten Kreuz übernommen.
Personen, die des Landes verwiesen werden, weil sie zB die Quarantäneregeln brechen, werden bis zum Heimflug in einem Hotel in Keflavík untergebracht.

 

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